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Arbeiten im Ausland (von Anette Bachmann)

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Lule

Administrator

Beiträge: 41
Ort: München


New PostErstellt: 10.12.06, 09:03  Betreff: Arbeiten im Ausland (von Anette Bachmann)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Fast in jedem Land Europas stellt sich der Arbeitsmarkt zurzeit günstiger dar als in Deutschland. Kein Wunder, dass immer mehr frustrierte deutsche Arbeitnehmer über einen Arbeitsaufenthalt im Ausland nachdenken.

Gründliche Recherchen sind angesagt, wenn der Traum vom Auslandsjob in Erfüllung gehen soll. Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis, Krankenkasse und Rentenansprüche sind Themenbereiche über die man spätestens dann genau Bescheid wissen muss, sobald die Entscheidung für ein Land getroffen ist.

Als EU-Bürger besitzen Sie ein allgemeines Aufenthaltsrecht in den Mitgliedsstaaten. Generell genießen Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes Freizügigkeit. Sie benötigen für die Arbeitsaufnahme keine Arbeitserlaubnis und sind rechtlich den Arbeitnehmern des Gastlandes gleich gestellt. Möchten Sie länger als drei Monate im Ausland arbeiten, benötigen Sie dennoch eine Aufenthaltserlaubnis.

Innerhalb der EU-Staaten werden Sie diesbezüglich kaum auf ernstzunehmende Schwierigkeiten von Seiten der Behörden stoßen. Auch was die späteren Rentenbezüge betrifft, können Sie Ihrem Arbeitsaufenthalt im Ausland entspannt entgegen sehen. Sowohl die deutschen als auch die ausländischen Rentenversicherungsleistungen bleiben erhalten. Jeder Staat, in dem Sie arbeiten, übernimmt den entsprechenden Anteil der Rente.

Die internationalen Rechtsvorschriften in puncto Einreise, Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis können variieren. Sie schrecken eine Großzahl von Ausreisewilligen zunächst erst einmal ab. Erst wenn Sie den Auslandsjob bereits an Land gezogen haben, können Sie diese formellen Auflagen als Nebensache betrachten. Ist ein einheimischer Arbeitgeber konkret an Ihrer Arbeitskraft interessiert, wird er notfalls auch bereit sein, für Sie bei den Ämtern vor Ort ein gutes Wort einzulegen, um Ihren Arbeitsaufenthalt durchzusetzen.

Wer im Ausland sein Glück versuchen möchte, sollte Anpassungsfähigkeit und Aufgeschlossenheit gegenüber fremden Kulturen mitbringen. Um im Ausland arbeiten und soziale Kontakte aufbauen zu können, ist es darüber hinaus notwendig, dass Bewerber zumindest Basiskenntnisse der Landessprache besitzen. Vor Ort kann ein zusätzlicher Sprachkurs mit eingeplant werden, um die Vorkenntnisse rasch zu erweitern.

Hinweis: Arbeitslose sollten sich beim Arbeitsamt erkundigen, ob und inwieweit Sprachkurse oder andere Kosten, die mit dem ausländischen Arbeitsaufenthalt verbunden sind, möglicherweise im Einzelfall erstattet werden können.
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Die Auslands-Checkliste

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:


  • Über Sozialabgaben und Leistungen der Krankenkassen informiert die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (siehe Linkliste).

  • Die Krankenversicherung berät Sie im Einzelfall über Ihre individuellen Möglichkeiten.

  • Eures-Berater oder Arbeitsamt geben kostenlos Auskunft zum ausländischen Stellenmarkt. Dort erhalten Sie zum Beispiel auch Informationen über die Wege zur Anerkennung eines deutschen Diploms im Ausland.

  • Auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes oder beim Portal Berufsbildung.de gibt es Länderinformationen.

  • Aktuelle Stellenangebote finden Sie im Stelleninformationssystem des Arbeitsamtes (SIS) oder bei den bekannten Jobbörsen.

Auswärtiges Amt - Auslandsvertretungen

Auslandsberater Bundesverwaltungsamt

Deutsche Außenhandelskammern

Bundesagentur für Arbeit - Internationales

Europäische Union - zwar für Cro noch nicht spruchreif, aber interessant


Puna pozdrava,
Lule



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