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Autor Beitrag
boobster
Sulky-Putzer

Beiträge: 22


New PostErstellt: 05.01.05, 20:42     Betreff: Re: B-Probe positiv Fame de Vie

Seltsame Form von Rechtsverständnis!
Nicht falsch verstehen, Doping ist durch nichts zu entschuldigen.
Aber unser Land ist nun mal keine Bananenrepublik – jedenfalls noch nicht.
Zum einen muss durch eine entsprechende Untersuchung erst einmal die Schuldfrage geklärt sein. Zum anderen wird dann – und erst dann – die endgültige Bestrafung festgelegt. Die könnte sich auch auf den Besitzer erstrecken. Kann vielleicht sogar eine Sperre sein, die alle Pferde dieses Besitzers trifft. Man hat aber auch schon davon gehört, dass Pferde den Besitzer wechseln. Also wie weit gehen? Sind die Pferde des Partners ebenfalls betroffen? Alle Pferde von Familienangehörigen? Alle Pferde des Dorfes oder Landkreises? Bei aller Wut über Doping und auch andere Ungerechtigkeiten – Vendetta ist was fürs Mittelalter und vielleicht noch für Süditalien...
Und mit welcher Begründung (Rechtsstaat!) sollte ein Rennverein Nennungen eines nicht gesperrten Besitzers ablehnen? Weil ein anderes Pferd dieses Besitzers gedopt war? Vendetta...
Welches Pferd/welchen Fahrer lehnt man dann als nächstes ab? Denjenigen, der sein Pferd verhauen hat? Vielleicht auch denjenigen, der seine Frau haut? Oder warum nicht den, der seine Frau nicht haut?
Der Rechtsstaat, wie er sich in unserer zivilisierten Welt entwickelt hat, ist ein hohes Gut. Vielleicht sind wir seiner nicht würdig, aber ich will die Hoffnung noch nicht aufgeben. Noch gilt die Unschuldsvermutung – bis zum Beweis des Gegenteils. Mancher mag dadurch einer gerechten Strafe entgehen – immer noch besser als einen Unschuldigen zu verurteilen.
Ich will es noch mal anders formulieren: Auch ich kann mir nicht vorstellen, welchen wirklich wichtigen Vorteil der – nur zeichnende – Trainer haben sollte. Gleiches gilt für den Fahrer, der ja auch das Championat schon in der Tasche hatte. Natürlich richtet sich das Augenmerk deshalb auf den Besitzer. Ein Verdacht. Ein Verdacht, der durch frühere Auffälligkeiten sicher nicht gerade entkräftet wird. Aber die Be- oder Verurteilung muss durch die dafür vorgesehenen Gremien erfolgen, nicht durch uns.
Wenn Schuld nachgewiesen wird, muss es hohe Strafen geben - vor allem in Wiederholungsfällen. Wirklich abschreckende Wirkung haben hohe Strafen allerdings auch nicht immer, man kennt das aus vielen anderen Bereichen. Bleibt die Kontrolle. Je höher das Risiko ist, erwischt zu werden, desto geringer wird die Bereitschaft sein, dieses Risiko einzugehen. In diesem Sinn darf Mariendorf stolz auf seine Vorreiterrolle sein.

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