Claudia
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BI Teilnehmernummer: 106
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Erstellt: 25.08.10, 16:49 Betreff: BI-Altmark zum CCS-Gesetzentwurf. 23.08.2010
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von Martin.
Hallo allerseits,
im Anhang unsere Stellungnahme zum CCS-Gesetzentwurf.
Natürlich konnten darin nicht sämtliche Aspekte behandelt werden.
Wir haben hauptsächlich dies herausgearbeitet (unter IV.):
Die Forderung nach "Gewährleistung der Sicherheit", wie sie auf Schritt und Tritt im Entwurf vorkommt, ist rein verbaler Natur. Zu ihrer Erfüllung werden "geeignete Maßnahmen" verlangt. Worin die konkret bestehen könnten, weiß aber kein Mensch. Zur Plangenehmigung wird nun "Festlegung von Maßnahmen" gegen Leckagen etc. verlangt (§13), im § 25 Rechtsverordnung für "nähere Anforderungen...an die Maßnahmen".
Dies erfordert zwangsläufig "Forschungen"=Experimente mit veritabler CO2-Emission, Grundwasserkontaminierung etc. Laut § 37 (Forschungsspeicher) darf hierbei Mensch und Umwelt "beeinträchtigt" werden u.a.
Das ist die Aporie, in der jeder Versuch, CCS einen Rechtskörper zu geben, stecken muß: Die Risiken und Gefahren dieser Technik sind eben real gegeben und können durch kein wie auch immer formuliertes Gesetz aus der Welt geschafft werden.
Viele Grüße
Christfried Lenz
Dateianlagen:
CCS-BI-Altmark-zum_Gesetzentw.100823.pdf (71 kByte)
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