Windkraftanlagen
Glückstadt/cr
– In Glückstadt und seiner unmittelbaren Umgebung dürfen keine
Windkraftanlagen gebaut werden. Denn nach einem Erlass müssen solche
Anlagen einen Abstand von 3500 Metern von historischen Stadtkernen mit
denkmalgeschützten Häusern haben. Deshalb brauchen sich die
Stadtvertreter auch nicht mit der Teilfortschreibung zum Regionalplan
IV beschäftigen. In der Suchraumkarte für den Bereich Glückstadt ist
kein Prüfgebiet für Windenergie vorgesehen. Der Abstand zu
Einzeldenkmälern beträgt übrigens 1000 Meter, zu Deichen sind es 100
Meter.