Veränderungssperre für Windparks verlängert
Nach einem Veto aus Kiel werden Windflächen neu überplant.
Dammfleth
– Entscheidungen über die Flächennutzungs- und Bauleitplanung hat
die Gemeindevertretung in ihrer jüngsten Sitzung getroffen, die von
Bürgermeister Delf Sievers in der ehemaligen Schule Hochfeld geleitet
wurde.
Neben neuen Beschlüssen über die Bebauungspläne 1 und 2, die die
Windparks in Hochfeld und Dammfleth betreffen, fasste das Ortsparlament
auch einen Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 4 für den Ortsteil
Stadtfeld. Mit der Ausweisung des Firmengeländes Bernhard Peters als
Gewerbegebiet gab der Gemeinderat zudem einstimmig grünes Licht für den
Bau eines Betriebsleiterwohnhauses am Südrand dieser Fläche. Sie grenzt
an die letzte Reihe der Wohnbebauung, die nunmehr als Mischgebiet
ausgewiesen wird. Die dortige Bebauung genieße Bestandsschutz,
versicherte Stadtplaner Peter Scharlibbe aus Aukrug, dessen Büro den
Planentwurf aufgestellt hat. Im Mischgebiet ist ein verträgliches
Miteinander von Wohnen und Arbeiten zulässig, das heißt: neben Wohnen
auch „nicht störendes Gewerbe“. Bestandsschutz genießt im Übrigen auch
die Betriebshalle der Firma Peters, obwohl diese nicht den mittlerweile
geforderten Fünf-Meter-Abstand zum Sielverbandsgraben einhält.
Eine auf der Baufläche für das neue Wohnhaus geschaffene Röhrichtfläche wird durch den B-Plan
4 überplant. Für die zusätzlich versiegelten Flächen in diesem
Gewerbegebiet soll nun eine gut 2000 Quadratmeter große
Ausgleichsfläche aus dem Flächenpool des Amtes Wilstermarsch als Biotop
angelegt werden.
Für die Windpark-Bebauungspläne mussten
bereits gefasste Beschlüsse aufgehoben werden, weil das
Innenministerium an der bisherigen Planung nicht ordnungsgemäß
beteiligt worden war. Inzwischen liegen aus Kiel zustimmende
Stellungnahmen vor, doch mussten die damit verbundenen Forderungen in
die Planung einbezogen werden. Die neuen Entwurfs- und
Auslegungsbeschlüsse wurden einstimmig gefasst. Durch das Veto des
Kieler Ministeriums, so erläuterte Stadtplaner Peter Scharlibbe,
konnten im Windpark Dammfleth zwei bereits bestehende Windkraftanlagen
nicht unter den Schutz des B-Planes gestellt
werden. Sie liegen deutlich außerhalb der genehmigten
Windeignungsfläche. „Es gibt keine Möglichkeiten, diese beiden
Standorte planungsrechtlich abzusichern“, machte Scharlibbe den
Gemeindevertretern klar. Gleichwohl gewähre der Kreis Steinburg für
beide Anlagen Bestandsschutz. Es gäbe aber keinerlei Möglichkeiten, die
Anlagen – aus welchen Gründen auch immer – durch Neue zu ersetzen.
Weil im November eine zweijährige Veränderungssperre für die
Windparks ausläuft, beschloss der Gemeinderat einstimmig eine
nochmalige Verlängerung um ein Jahr. Damit soll verhindert werden, dass
vor Inkrafttreten der nun beschlossenen Bebauungspläne Veränderungen im
Windpark vorgenommen werden.
Zahlreiche Träger öffentlicher Belange sind an der Bauleitplanung
beteiligt worden, berichtete der Stadtplaner. Naturschutzverbände
ebenso wie Behörden des Landes und des Kreises. Das Archäologische
Landesamt wies beispielsweise innerhalb des Windparks Hochfeld einen
schützenwerten alten Priel aus. Die in der Sitzung ausliegenden Pläne
fanden vor allem bei Zuhörern reges Interesse, die erfahren wollten,
inwieweit ihre Ländereien von den Planungen getroffen sind. Bedenken
wurden allerdings nicht vorgetragen.
Das Ingenieurbüro Lindemann hat bereits einen Terminplan für die
Projektentwicklung des Straßenausbaus im Zuge des Poßfelder Weges
aufgestellt. Danach soll bereits am 18.September die Submission der
eingegangenen Angebote erfolgen. Nach der Auftragserteilung am 7.
Oktober soll schon am 12. Oktober mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Mit der Fertigstellung wird noch vor Weihnachten gerechnet.
Jochen Schwarck