Dithmarscher Landeszeitung online vom 20.05.2010:
Stadt geht auf Nummer sicher
Klage gegen Steinkohlekraftwerk
von Südweststrom: B-Plan wird geändert
Von Stefan Schmid
Brunsbüttel – Die Stadt will auf
Nummer sicher gehen: Der B-Plan 56 für das von Südweststrom geplante
Steinkohlekraftwerk (1800 MW) wird derzeit überarbeitet und soll nach
der Sommerpause von den Gremien beschlossen werden.
Zwischen der SAVA und dem
Kernkraftwerk befindet sich die 30 Hektar große optionierte Fläche des
Tübinger Stromunternehmens. Im April vor zwei Jahren hatte die
Ratsversammlung den zugehörigen Bebauungsplan 56 zum Bau von zwei
900-Megawatt-Blöcken der Südweststrom Stadtkraftwerk GmbH & Co KG
beschlossen. Genau gegen diesen B-Plan hatte der Brunsbütteler Hubert
Poburski ein Antrag auf Normenkontrolle beim Oberverwaltungsgericht
des Landes eingereicht.
Die Stadt will aber nicht auf
Risiko setzen, schon deshalb, weil das Dattelner Urteil vom
vergangenen September die Industrie und Kommunen stark verunsichert
hat. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte seinerzeit den
Bebauungsplan der Stadt Datteln einkassiert und den Teilweise-Baustopp
für das EON-Steinkohlekraftwerk verhängt, das nur 500 Meter zum
Wohngebiet entstehen soll.
So eine Pleite will die Stadt
Brunsbüttel beim Projekt von Südweststrom nicht erleben. Daher ist man
seit Wochen dabei, den für Südweststrom gültigen B-Plan zu
überarbeiten. Neue Gutachten müssen erstellt werden. „Wir gehen jetzt
die einzelnen Punkte durch, die bemängelt wurden“, sagt der
stellvertretende Behördenchef Marten Peters gegenüber unserer Zeitung
auf Nachfrage.
Gerade aus dem
Erörterungsverfahren Anfang des Jahres haben man weitere Schlüsse
ziehen können, betont Martens. „Es wird alles auf eine erste Änderung
des vorhandenen B-Plans hinauslaufen.“ Beabsichtigt ist vor allem, den
Status des Plans zu ändern: Derzeit ist es lediglich ein
vorhabenbezogener B-Plan, mit der Überarbeitung soll er zu einem
Sondergebiet Steinkohlekraftwerk umgeschrieben werden. Einen derart
speziellen B-Plan (55) gibt es bereits für das
Steinkohlekraftwerksprojekt der GDF Suez.
Nach den Worten von Bürgermeister
Wilfried Hansen wolle man die Änderung nach den Sommerferien
beschließen. Der neue Plan muss aber nicht nur die städtischen Gremien
passieren, sondern im Bauamt für vier Wochen öffentlich ausgelegt
werden. „Der jetzige B-Plan ist aber bis dahin rechtsgültig“, betont
Hansen. Mit der Änderung erhoffe man sich „Heilung“ in einigen
Punkten, so der Verwaltungschef weiter.
Dem Oberverwaltungsgericht in
Schleswig-Holstein wurde jedenfalls angezeigt, dass eine Änderung des
B-Plans in Arbeit sei. Darauf hat das Gericht inzwischen reagiert und
alle Beteiligten angeschrieben. „Vor dieser Änderung wird es auch
keine juristische Entscheidung geben“, teilt Pressesprecherin Marion
Koll mit.