Öffentliches Interesse?
Zu: „Mehrheit für B-Plan 56“, vom 4. Oktober:
Für CDU-Fraktionschef Wohlert besteht also nach wie vor ein öffentliches Interesse für das Kraftwerk.
Zitat: „Öffentliches Interesse ist ein (Rechts)begriff, der sich auf
die Belange des Gemeinwohls bezieht und sie von den Individualinteressen
abgrenzt“ (WIKIPEDIA). Demnach sieht Herr Wohlert die Belange des
Gemeinwohls darin, dass ein Kraftwerksunternehmen in Brunsbüttel Profite
mit der Erzeugung von Energie macht, die an fremde Städte verkauft
wird, und Arbeitsplätze schafft, die kaum mit hiesigen Arbeitskräften
besetzt werden dürften, während eine Vermeidung von Klima- und
Umweltbelastung neben dem Risiko einer gesundheitlichen Gefährdung von
Tausenden von Anwohnern als Individualinteresse im Sinne dieser
Definition bagatellisiert wird. Sollte es nicht genau umgekehrt sein?
Reimer Lützen, Brunsbüttel