Panne im abgeschalteten Kernkraftwerk Brunsbüttel
Brunsbüttel/Kiel /sh:z
Mini-Panne im seit Juli 2007 abgeschalteten
Kernkraftwerk Brunsbüttel: An den Dachklappen des Maschinenhauses seien
Funktionsstörungen festgestellt worden, meldete gestern das Ministerium
für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, dass ab
sofort als Aufsichtsbehörde für die Kernkraftwerke im Land zuständig
ist. Die Dachklappenüberwachung soll im Leistungsbetrieb bei einem
Druckaufbau im Maschinenhaus auf Grund eines Lecks oder Rohrbruchs eben
genau das Öffnen der Dachklappen signalisieren, den Reaktor abschalten
und die Dampfzufuhr absperren. Da aber das Atomkraftwerk sich nicht im
Leistungsbetrieb befindet, sei diese Funktion „aus
sicherheitstechnischer Sicht von untergeordneter Bedeutung“, so Dr.
Hendrik Brunckhorst vom Ministerium. Da es sich aber um einen
systembedingten Funktionsausfall handelt, sei dieses Ereignis
meldepflichtig. Mit dem Atomgesetz vom 31. Juli 2011 hat das KKW
Brunsbüttel die Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren.