Sorge vor Störfall im Bayer-Werk
Skepsis zum Ausbau der MDI-Produktion
Brunsbüttel
Das Bayerwerk im ChemCoastPark soll mit der Produktionserweiterung
des Schaumstoffvorprodukts MDI eine neue Ausrichtung bekommen. Der
Konzern investiert in das Vorhaben rund 120 Millionen Euro. Damit soll
der Bayer-Standort in der Schleusenstadt
international kräftig aufgewertet werden. Zum Umbau des Chemiewerks
gehört auch eine Erweiterung der Produktion von 200 000 auf 400 000
Jahrestonnen MDI. Bereits im Herbst hatte das Werk eine so genannte
Informationswoche gestartet, um Nachbarn über die geplanten Maßnahmen
ins Bild zu setzen. Für den 18. März hat die Genehmigungsbehörde, das
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, einen
öffentlichen Erörterungstermin angesetzt. Bereits im Vorfeld äußert nun
auch der Brokdorfer Dr. Karsten Hinrichsen Bedenken zur Sicherheit der
Anlage.
Bayer, so Hinrichsen, setze weiterhin auf ein Verfahren, „bei dem Phosgen eingesetzt wird, obwohl der Bund/Länder-Ausschuss für Chemiekaliensicherheit bereits im Jahr 2000 den Einsatz von alternativen Verfahren gefordert hatte“. Brunsbüttel-Süd und Helgoländer Straße lägen weniger als zwei Kilometer von den MDI-Reaktoren
entfernt, betont Hinrichsen. „Phosgen erlangte im 1. Weltkrieg als
Kampfgas Grünkreuz traurige Berühmtheit mit abertausenden von Opfern“,
umreißt er.
Es gehe ihm nicht grundsätzlich um einen Einwand gegen das Vorhaben des Brunsbütteler Bayer-Werks. Aber, so der Brokdorfer in einer Erklärung weiter: „Die neue MDI-Anlage
wird zwar mit Trapezblechen ummantelt. Doch Explosionsdrücken und
großen Bränden können die Bleche nicht standhalten. Dann kann sich
Phosgen bei Störfällen, bei denen gleichzeitig phosgenführende Leitungen
und Reaktionsbehälter beschädigt werden, ungehindert mit dem Wind
ausbreiten.“ Zusätzlichen Schutz biete eine Ammoniakdampfwand. Ammoniak
zersetze Phosgen. Zusätzlich müsse die Anlage eingehaust werden.
Günter Jacobsen, Sprecher des Brunsbütteler Werks, betont: „Bayer
plant eine sichere Anlage. Das werden wir beim Erörterungstermin
ausführlich darstellen.“ Detailfragen bereits im Vorfeld zu diskutieren,
sei nicht Sinn und Zweck der Erörterung. Für die sei zudem das
Landesamt federführend. „Bayer ist hier nur der Antragsteller“, so
Jacobsen. Aber er unterstreicht: „Wir nehmen die Sorgen und Bedenken
unserer Nachbarn ernst.“
Ralf Pöschus