Atomgesetz wasserdicht verpacken
Bund und Länder einigen sich auf einen Kompromiss zur Suche nach einem Endlager für nukleare Abfälle
Kay Müller
Auslaufen darf da nichts. Das neue Atomgesetz, das Bund und Länder
gestern auf den Weg gebracht haben, muss vor allem eines sein:
wasserdicht. Und das gilt nicht nur für die Sicherheit des nuklearen
Grabes, nach dem nun an mehreren Standorten in Deutschland gefahndet
werden soll, sondern vor allem für die Finanzierung der Suche. Wenn die
nicht wasserdicht verpackt wird, sind am Ende die Bürger die Dummen.
Denn noch ist völlig unklar, ob und wie viele der Kosten, die bei der
Suche nach einem Endlager für den atomaren Müll aus Kernkraftwerken
entstehen, von den Energiekonzernen ohne Klagen hingenommen werden. Und
wenn Gorleben aus der Endlagersuche ausscheiden sollte, werden die
Konzerne zumindest prüfen lassen, ob sie die 1,6 Milliarden Euro, die
für die Erkundung des Salzstocks draufgegangen sind, nicht vor Gericht
zurückzufordern können. Denn im Klagen haben die Konzerne Übung: Für die
Abschaltung einiger deutscher Kernkraftwerke nach der
Reaktorkatastrophe von Fukushima fordern sie bereits Schadenersatz in
Milliardenhöhe.
Die neue Kommission, auf die Bund und Länder sich jetzt geeinigt
haben, muss also die Endlagersuche rechtlich unangreifbar machen – was
die Kostenübernahme angeht. Das wird wohl bedeuten, dass eines der nun
anvisierten Suchgebiete den Atommüll definitiv aufnehmen muss, egal wie
stark der Widerstand der Menschen vor Ort sein wird. Denn eine weitere
Endlagersuche werden die Energiekonzerne nie im Leben hinnehmen. Und sie
werden versuchen, so viele Kosten wie nur möglich auf die Allgemeinheit
umzulegen – etwa wenn sie die Endlagersuche als „gesetzesvorbereitende
Maßnahme“ werten. Denn dafür steht der Steuerzahler gerade. Aber der
sollte nun wirklich nicht die Entsorgung des Mülls bezahlen, an dessen
Produktion die Konzerne sich über Jahrzehnte eine goldene Nase verdient
haben. Das wäre mehr als ein Wassereinbruch. Das wäre eine
Flutkatastrophe.