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Claudia

Beiträge: 4532

New PostErstellt: 19.06.13, 00:11     Betreff: Re: Prozessbeginn zur Sicherheit Zwischenlager Brunsbüttel. 14.06.2013

R.E.D. 2 - Noch älter. Härter. Besse...
WZ vom 18.06.2013:



Richter prüfen Sicherheit von Castor-Lager in Brunsbüttel

Hält das Atommüll-Zwischenlager einem A 380-Absturz stand? Das Gericht muss ohne geheime Akten entscheiden

Schleswig

Sie kämpfen aus Überzeugung und sind bereit, dafür zu bezahlen.
Verlieren Anke Dreckmann (70) und ihr Ehemann diesen Prozess, dann
kommen die Rechnungen: Von der Riege der Vattenfall-Anwälte,
den Sachverständigen des Bundesamts für Strahlenschutz und den
Rechtsanwälten der Bundesrepublik Deutschland, die in diesem Verfahren
die Beklagte ist.


All das ficht die Rentnerin aus Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen)
nicht an. „Zu sehen, wie wir unsere Erde kaputt machen, ist nur schwer
zu ertragen“, sagt sie in einer Verhandlungspause. Vor mehr als sechs
Jahren hatte ihr Ehemann, der mittlerweile erkrankt ist, gegen das
Zwischenlager am Atomkraftwerk Brunsbüttel geklagt. Peter Dreckmann
argumentierte: Bei dessen Genehmigung sei der absichtliche Absturz des
Riesen-Airbus A 380 oder der Beschuss der
Castoren mit modernen panzerbrechenden Waffen der dritten Generation
nicht berücksichtigt worden. Die erste Runde vor dem
Oberverwaltungsgericht in Schleswig ging 2007 verloren – das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kassierte die Entscheidung jedoch
ein Jahr später wieder ein. Seit gestern wird neu verhandelt.


„Der Senat befindet sich in einem Dilemma“, erklärt der Vorsitzende
Richter Dierk Habermann zu Verhandlungsbeginn. „Wir sollen prüfen, ob
die Genehmigung zu Recht erteilt wurde, kennen aber die Grundlagen der
Entscheidung nicht.“ Das Bundesamt für Strahlenschutz hat einen großen
Teil der vom Gericht angeforderten Akten nicht herausgerückt, beruft
sich auf Geheimhaltung. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte das für
rechtmäßig. Habermann: „Wir stochern daher mit einer Stange im Nebel
herum.“


Trotzdem schlägt er Pflöcke ein. Die Genehmigung für das
Zwischenlager erfolgte 2003. Zuvor war ein Gutachten zu den Folgen von
Abstürzen verschiedener Passagierjets erstellt worden. Der A 380
allerdings fehlte – denn damals gab es den Riesen-Flieger
nur auf dem Papier. Doch Richter Habermann sagt: „Der A 380 hätte
berücksichtigt werden müssen.“ Unruhiges Herumrutschen auf den Plätzen
der Bundesrepublik. Der Richter: „Ich sehe entsetzte Gesichter. Ja, es
war ein Fehler, ihn gar nicht zu beachten.“


Er folgt damit der Argumentation der Kläger. Die hatten belegt, dass
Konstruktionsdaten zum A 380 bereits 2003 veröffentlicht worden waren –
in Fachmagazinen und Zeitschriften. Der Richter will wissen: „Warum
reichte das 2003 abrufbare Wissen über den A 380 für eine grobe
Beurteilung der Absturzfolgen nicht aus?“


Hartmut Gaßner, Sprecher der Rechtsanwälte der Bundesrepublik, und
seine Sachverständigen brauchen eine Weile, um sich zu sortieren. Dann
sagen sie: „Aus Presseberichten schreibt man keine Gutachten. Nur die
Angaben des Herstellers sind für eine naturwissenschaftliche Analyse zu
gebrauchen.“ Und diese Daten habe man erst im Jahr 2005 bekommen.


Ulrich Wollenteit, Anwalt des Ehepaares Dreckmann, entgegnet: „Das
Gutachten zeigt die Auswirkungen eines Boing 747-Absturzes. Der A 380
ist größer, hätte berücksichtigt werden müssen.“ Die Kläger kritisieren
ferner, dass die Angaben zur Verstrahlung nach einem Anschlag
kleingerechnet worden seien. „Da wurden typische Wetterlagen der Küste
nicht berücksichtigt.“ Zudem seien die angedachten
Dekontaminationsmaßnahmen unrealistisch.


Zum A 380 wurde 2010 nachträglich ein Gutachten erstellt. Doch das
liegt dem Gericht nicht vor. Der Leiter des Zwischenlagers erklärt
jedoch, Terroristen könnten Brunsbüttel „für einen gezielten Treffer“
gar nicht anfliegen. An den Windrädern und Freileitungen würden sie
„hängenbleiben“.


Die Verhandlung wird heute fortgesetzt.
Eckard Gehm








Hamburger Abendblatt-online vom 18.06.2013:



Prozess in Schleswig:



Anwalt: Zwischenlager Brunsbüttel ist
"nicht sicher"



Im Rechtsstreit um die
Genehmigung des atomaren Zwischenlagers ging es am Dienstag auch um die
geplante Nachrüstung. Die derzeitigen Maßnahmen reichten laut Klägern als
Schutz gegen Terroranschläge nicht aus.



Schleswig.


Vor dem Oberverwaltungsgericht
(OVG) Schleswig ist am Dienstag die Verhandlung über eine Klage gegen die
Genehmigung für das atomare Zwischenlager Brunsbüttel fortgesetzt worden. Am
zweiten Prozesstag ging es um Risiken bei einem angenommenen Angriff mit
panzerbrechenden Waffen auf das Lager sowie um eine Nachrüstung des
Zwischenlagers.



Kläger ist ein
Anwohner, der Gefahren durch mangelnden Schutz vor terroristischen Angriffen
fürchtet. Bei der 2003 erteilten Genehmigung zur Aufbewahrung von
Kernbrennstoffen sind nach Ansicht des Klägers Risiken wie der gezielte Absturz
eines Verkehrsflugzeuges oder der Angriff eben mit panzerbrechenden Waffen
nicht hinreichend berücksichtigt worden.

Das der Genehmigung
zugrundeliegende Szenario eines Angriffs mit panzerbrechenden Waffen "ist
dem Senat nur lückenhaft bekannt", gab der Vorsitzende Richter Dierk
Habermann zu Protokoll. Schon zum Prozessbeginn am Montag hatte er beklagt,
dass wichtige Akten aus Geheimhaltungsgründen für das Gericht nicht einsehbar
gewesen seien. Auch am Dienstag erklärte der Vertreter des beklagten Bundesamts
für Strahlenschutz, es sei ein Angriff mit mehreren Tätern und mehreren
Treffern untersucht worden, der Rest unterliege aber der Geheimhaltung. Auch
ein Sachverständiger sagte: "Ich möchte noch mal darauf aufmerksam machen,
dass ich mich hier wirklich auf einem schmalen Grat bewege."



"Brunsbüttel ist nicht ausreichend
geschützt"



Auch über eine
geplante bauliche Nachrüstung des atomaren Zwischenlagers wurde gesprochen.
Eine neue Bewertung einer möglichen Zusammenwirkung von Täter und Tatmittel
mache diese erforderlich, so der Vertreter des Bundesamtes, das stellvertretend
für die Bundesrepublik Deutschland beklagt ist. Temporäre Maßnahmen wie eine
Personalaufstockung dienten zur Überbrückung. Der Anwalt des Klägers wertete
dies als Beweise dafür, dass das Zwischenlager derzeit nicht sicher sei,
sondern genehmigungsrechtlich nicht den erforderlichen Schutz vor
"Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter" aufweise. Es sei "eine
Schutzlücke, die offenkundig besteht. Brunsbüttel ist derzeit nicht ausreichend
geschützt".



Der Vertreter des
Bundesamtes hielt dagegen, es sei nicht zutreffend, dass die temporären
Maßnehmen als Schutz nicht ausreichten. Ausdrücklich verwahrte er sich gegen
den Vorwurf, dass der Kläger und seine Frau durch das Bundesamt etwa als
Hypochonder dargestellt würden. Die Eheleute seien im Gegenteil zu loben, sie
"machen sich verdient um das Rechtssystem".



Diskutiert wurden
unter anderem auch die Durchschlagskraft und Verfügbarkeit von panzerbrechenden
Waffen sowie die Energiefreisetzung bei einfachem oder doppeltem Beschuss. Eine
Entscheidung soll am Mittwoch mitgeteilt werden.




Quelle: http://www.abendblatt.de/region/article117249900/Anwalt-Zwischenlager-Brunsbuettel-ist-nicht-sicher.html 




[editiert: 19.06.13, 00:33 von Claudia]
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