WZ vom 19.06.2013:
Atomlager Brunsbüttel: Debatte um Waffenrisiko
Schleswig /lno/sh:z
Vor dem
Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig ist gestern die Verhandlung über eine
Klage gegen die Genehmigung für das atomare Zwischenlager Brunsbüttel
fortgesetzt worden. Am zweiten Prozesstag ging es um Risiken durch einen
Angriff mit panzerbrechenden Waffen gegen das Lager. Kläger ist der
Brunsbütteler Anwohner Peter Dreckmann, der wegen Krankheit inzwischen von
seiner Frau Anke (70) vertreten wird (wir berichteten). Beide fürchten Gefahren
durch mangelnden Schutz vor terroristischen Angriffen. Bei der 2003 erteilten
Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standortzwischenlager des
Kernkraftwerkes sind nach Ansicht des Klägers Gefahren wie der gezielte Absturz
eines Verkehrsflugzeuges oder der Angriff eben mit panzerbrechenden Waffen
nicht hinreichend berücksichtigt worden. Das der Genehmigung zugrundeliegende
Szenario eines Angriffs mit panzerbrechenden Waffen „ist dem Senat nur
lückenhaft bekannt“, gab der Vorsitzende Richter Dierk Habermann zu Protokoll.
Schon zum Prozessbeginn am Montag hatte er beklagt, dass wichtige geheime Akten
für das Gericht nicht einsehbar gewesen seien.