Geheimniskrämerei
Zu „Zwischenlager: Alles bleibt offen“ (NR vom 10. Juli 2013):
Verwundern musste,
dass sich niemand der etablierten Politiker und der ebenfalls
anwesenden Firmenvertreter in der Veranstaltung zu Wort gemeldet hat.
Der Bundesumweltminister hat die Diskussion sachkundig gemeistert.
Dass er den Satz „Wir leben in einem Rechtsstaat“ so oft sagte, hatte
natürlich einen Grund: Er wird alles versuchen, damit das Urteil gegen
das Zwischenlager in Brunsbüttel wieder aufgehoben wird. Und wer beim
Prozess in Schleswig mit dabei war, hat dort miterleben können, wie das
dem Umweltminister unterstehende Bundesamt für Strahlenschutz alles
versucht hat, um das Gericht unter Druck zu setzen. Es hat für die
Urteilsfindung benötigte Unterlagen nicht herausgegeben, und andere
Dokumente wurden teilweise geschwärzt, so dass dem Gericht gar nichts
anderes übrig blieb, als die Klage abzuweisen. Das Bundesamt für
Strahlenschutz hat sich immer wieder hinter „Geheimnisbedürftigkeit“
versteckt.
Die Anwälte von Vattenfall gingen noch einen Schritt weiter: Sie
wollten dem Gericht einreden, dass es zum Wohle des Klägers sei, wenn
die zur Entscheidungsfindung benötigten Unterlagen nicht vorgelegt
würden, weil diese ja Terroristen Hinweise für Angriffe geben könnten.
Wenn das Zwischenlager wirklich so gefährlich ist, sollte nicht noch
mehr Atommüll dort eingelagert und mit der weiteren Produktion von
weiterem Atommüll schleunigst Schluss gemacht werden.
Karsten Hinrichsen, Brokdorf