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Claudia

Beiträge: 4532

New PostErstellt: 19.01.14, 23:46     Betreff: Prokon kämpft gegen die Zeit . WZ vom 17.01.2014

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Prokon kämpft gegen die Zeit

Firmenchef Carsten Rodbertus schweigt weiter / Verbraucherschützer rufen die Justiz zu Hilfe

Itzehoe

Bis in den späten Abend sind die Büros in der Firmenzentrale hell erleuchtet, und die Kuvertiermaschinen der Mailing-Abteilung
auf dem ehemaligen Militärflugplatz „Hungriger Wolf“ laufen auf
Hochtouren – offensichtlich sind alle verfügbaren Mitarbeiter der
angeschlagenen Prokon-Gruppe damit beschäftigt, die Anleger bei der Stange zu halten.


Den Andrang beunruhigter Anleger kann das Unternehmen auch technisch
kaum bewerkstelligen. Gestern teilte Prokon mit: „Derzeit erreicht uns
täglich eine große Anzahl an E-Mails. Um den Empfang zu beschleunigen, wird in der Nacht zum 17. Januar eine Umstellung des Servers vorgenommen.“


Die Zeit drängt: Das Unternehmen hatte voriges Wochenende seine etwa
75 000 Anleger darum gebeten, sich bis kommenden Montag (20. Januar) zu
erklären, ob sie ihr Geld weiterhin bei Prokon lassen wollen. Es geht um
insgesamt 1,4 Milliarden Euro. Auf seiner Homepage hatte Prokon
geschrieben: „Eine Planinsolvenz kann nur verhindert werden, wenn wir
für mindestens 95 Prozent des Genussrechtskapitals die Zusage erhalten,
dass Sie uns Ihr Kapital mindestens bis zum 31. Oktober 2014 nicht
entziehen.“ Das wären 70 Millionen Euro, gestern hatten Anleger dem
Unternehmen aber schon 216 Millionen Euro entzogen.


Mehrmals täglich veröffentlicht die Prokon-Gruppe
seit Tagen die aktuellen Zahlen. Auch von denen, die ihr Geld trotz der
drohenden Pleite im Unternehmen lassen wollen. Doch stimmt dieses
Zahlenwerk? Aus Mitarbeiterkreisen wird dies mit Nachdruck bejaht, die
Geschäftsführung selbst äußert sich aber trotz mehrmaliger Nachfragen
nicht. Inzwischen werden aus Anlegerkreisen, aus der Politik und selbst
aus der Belegschaft Stimmen laut, Firmenchef Carsten Rodbertus sollte
sich den Fragen der Journalisten stellen. Doch der lehnt dies strikt ab.
Im Gegenteil: Er sorgt durch seinen Umgang mit Journalisten für
zusätzliche Negativ-Schlagzeilen. Handelsblatt-Reporter Massimo Bognanni berichtet unserer Zeitung, dass er sich am Sonntag vom Prokon-Chef bedroht fühlte und des Firmengeländes verwiesen wurde. „Da liegen die Nerven blank“, meint der Journalist.


Auf der Internetseite der Tagesschau wird unterdessen darüber
spekuliert, ob „Prokon den Kampf gar nicht gewinnen will, sondern die
Insolvenz anstrebt“. Christoph Niering, Vorsitzender des Verbands
Insolvenzverwalter Deutschlands (VID), meint dazu im Tagesschau-Interview:
„Dass ein überschuldetes Unternehmen die Insolvenz sucht, klingt nicht
unplausibel. Für manche Firmen ist das sogar eine verlockende Option.
Die Reform der Insolvenzordnung, die 2012 in Kraft trat, erleichtert die
Möglichkeit, sich mithilfe eines Insolvenzplanverfahrens zu
entschulden. Das ist aber kein Selbstzweck; es geht immer darum, für die
Gläubiger die bestmögliche Lösung zu finden.“


Und die Wochenzeitung Die Zeit meint: „Viele Fragen blieben bislang
unbeantwortet: Haben die Anleger wirklich 1,4 Milliarden Euro in Prokon
investiert – oder war auch diese Zahl ein Bluff, um die Story vom
wachsenden und erfolgreichen Unternehmen aufrechtzuerhalten? Und begann
der Abzug der Gelder wirklich erst in den vergangenen Wochen, oder
setzte der Vertrauensverlust schon viel früher ein? Und was bezweckt
Prokon eigentlich mit der Taktik, den eigenen Anlegern die Insolvenz
anzudrohen?“ Darauf und auf andere Fragen gibt Rodbertus keine
Antworten, verschanzt sich weiter in seinem Büro.
Dieter Brumm






Verbraucherzentralen gegen Prokon
Der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Landgericht Itzehoe
den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Prokon beantragt. Dem
Unternehmen soll untersagt werden, auf Genussrechtsinhaber durch ein
Schreiben in unangemessener Weise Druck auszuüben. Derweil hatten bis
gestern Nachmittag 13 978 der rund 75 000 Anteilseigner entschieden,
ihre Genussrechte zu halten, zu erhöhen, Kündigungen zurückzunehmen –
und Prokon somit Kapital in Höhe von 280 Millionen Euro nicht zu
entziehen, teilt die Geschäftsführung mit. Das Volumen der gekündigten
Papiere stieg nur noch gering auf 216 Millionen Euro.





„Genussscheine sind nichts für Kleinanleger“

Kiel /kim

Kurze Kündigungsfristen und hohe Rendite für ein grünes Investment –
das ist verlockend. Doch egal ob „Windreich“, „SAG Solarstrom“ oder
jetzt der Windkraft-Spezialist „Prokon“, immer
wieder geraten Firmen in Schwierigkeiten. Mit fatalen Folgen für die
Anleger, die sogenannte Genussschiene gezeichnet hat. Diese
Kapitalbeschaffungsform ist nicht neu – sie hat seit der
Jahrtausendwende jedoch an Bedetung gewonnen.


Der Genussschein ist im Grunde eine Mischung aus Anleihe und Aktie.
Anleger erhalten eine fixe Zinszusage, die in der Regel deutlich über
dem liegt, was zurzeit bei Banken an festen Zinsen zu bekommen ist – bei
Prokon waren es zeitweise acht, zuletzt sechs Prozent.


Mit Genussrechten gehen Kunden aber immer auch ein Stück
unternehmerisches Risiko ein. Das heißt: Sie nehmen nicht nur am Gewinn
teil, sondern in der Regel auch am Verlust. Die Rechte der Investoren
sind deutlich geringer als etwa jene von Aktionären. So gibt es in der
Regel keine Mitspracherechte oder Kontrollmöglichkeiten über die
Verwendung der Mittel. Geht das Unternehmen pleite, stehen die Geldgeber
weit hinten in der Schlange der Gläubiger. Für Kleinanleger, die ihr
Geld in Anleihen oder Genussrechte solcher Firmen investiert haben, sind
das schlechte Bedingungen. „Sie müssen damit rechnen, im Falle einer
Insolvenz ihr Kapital zu verlieren“, erklärt Niels Nauhauser von der
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart.


„Viele Anleger sind sich dieses Risikos aber oft nicht bewusst.“
Häufig können Anleger das aber auch nicht erkennen. „Prospekte und
Werbematerialien geben meistens wenig Aufschluss“, sagt der
Finanzexperte. Das ergab auch eine Untersuchung der Stiftung Warentest
im vergangenen Jahr: In den Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) sind entsprechend konkrete Hinweise oft versteckt oder zu allgemein formuliert.


Ein weiteres Problem: „Die Zinsversprechen hängen von der künftigen
Entwicklung des Unternehmens ab“, erläutert Nauhauser. „Und um die
einschätzen zu können, müssten Sie Bilanzen lesen können.“ Selbst
Experten könnten nicht immer zweifelsfrei einschätzen, wie die
Aussichten seien. Einerseits gibt es etablierte Unternehmen des
klassischen Mittelstands, die über ausreichend laufende Einnahmen
verfügen, um Zinsversprechen zu bedienen. Auf der anderen Seite sind es
Start-Ups, viele davon aus der „grünen Branche“,
die in der Wachstumsphase Geld brauchen und bei denen Anleger eine
Wette auf die Zukunft eingehen.


Auch die Frage der Börsennotierung spielt eine Rolle. „Jede Form von
Genussrechtangebot, dass nicht über eine Börse jederzeit handelbar ist,
sollten Anleger meiden“, rät Lothar Koch, Portfoliomanager der GSAM +
Spee Asset Management. „Mit einer Börsennotierung gibt es Pflichten, die
ein Emittent erfüllen muss.“ Nach Ansicht des Investmentexperten aus
Langballig zeigt gerade der Fall Prokon, wie wichtig diese Handelbarkeit
ist. „Man ist dann nicht auf Gedeih und Verderb der Willkür des
Emittenten ausgeliefert“, sagt Koch.


„Besser ist es, das Geld breit zu streuen“, erklärt Nauhauser. Am besten
gelinge dies über Fonds, die das Kapital der Anleger in viele
verschiedene Produkte investieren.



[editiert: 19.01.14, 23:46 von Claudia]
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