Klage gegen Brokdorf-Genehmigung ist eingereicht
Brokdorf/js
Weil das Atomkraftwerk (AKW) Brokdorf nur unzureichend gegen einen
Flugzeugabsturz oder terroristischen Anschlag geschützt sei, klagen zwei
Anwohner, Karsten Hinrichsen und Oliver Worm, unterstützt von
Greenpeace, beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig auf Widerruf der
Betriebsgenehmigung (wir berichteten). Jetzt haben die Kläger ihre
Widerrufsklage termingerecht beim OVG eingereicht.
Das OVG hatte aus ähnlichen Gründen bereits im Januar 2015 dem
Zwischenlager am AKW Brunsbüttel die Betriebserlaubnis entzogen. „Wer
die Gefahr kennt, ist verpflichtet, Brokdorf abzuschalten. Es gibt keine
nachträglichen baulichen Maßnahmen, die Abhilfe schaffen können“, sagt
Mathias Edler, Atomexperte von Greenpeace. „Wenn die Politik vor den
Energiekonzernen einknickt, müssen Bürger vor Gericht ziehen, um
möglichen Schaden von der Bevölkerung abzuwenden.“
Im vergangenen Juli hatte die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein
den zuvor gestellten Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für
den Druckwasserreaktor in Brokdorf abgelehnt. In ihrem Bescheid, den die
Anwohner jetzt beklagen, weist die Landesatomaufsicht selbst auf
derzeit laufende „Erörterungen mit der Bundesaufsicht“ wegen
unzureichender Schutzmaßnahmen vor einem Flugzeugabsturz hin.
Einer der Antragsteller, die gemeinsam mit Greenpeace nun gegen das
AKW Brokdorf vorgehen, lebt nur anderthalb Kilometer vom Reaktor
entfernt. Bei einem schweren Atomunfall mit großer radioaktiver
Freisetzung wäre er von sehr hohen Strahlendosen mit möglicherweise
tödlichen Folgen betroffen.
Greenpeace hatte bereits 2001, unmittelbar nach den Terroranschlägen des
11. September, Anträge auf Widerruf der Betriebsgenehmigungen aller
damals laufenden Atomreaktoren gestellt. Die erhobenen Klagen gegen die
sieben ältesten AKW und den Meiler Krümmel wurden aber nicht mehr vor
Gericht entschieden. Nach dem Atomunfall in Fukushima ließ die
Bundesregierung diese Atomreaktoren per Gesetz abschalten. Das AKW
Brokdorf soll noch bis 2021 weiterlaufen.