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Claudia

Beiträge: 4532

New PostErstellt: 06.07.15, 23:51     Betreff: Re: 06.07.2015: Kraftwerks-Rückbau: Erörterung im Juli. WZ vom 30.04.2015

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Presseerklärung zum Erörterungstermin Rückbau Atomkraftwerk Brunsbüttel:

Zum
heutigen Erörterungstermin im Elbeforum Brunsbüttel zur Stilllegung und
zum Abbau des Kernkraftwerkes Brunsbüttel und zur Errichtung eines
Zwischenlagers für schwach- und mittelaktiven radioaktiven Abfall
erklärt der Landtagsabgeordnete Bernd Voß aus dem Kreis Steinburg:

Ich begrüße, dass Vattenfall endlich den Antrag zum Rückbau des Atomkraftwerkes Brunsbüttel gestellt hat.  Der
Rückbau ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Energiewende. 
Jetzt ist noch Fachkenntnis über das  Kernkraftwerk bei Fachkräften
vorhanden, die in Arbeit, im Dienst,  in der Forschung  oder schon in
Rente sind. Wir halten es daher für dringend geboten den Rückbau auch
zügig umzusetzen. Zugleich muss auch abgesichert werden, dass nicht ein
stehenbleibendes Atomkraftwerk ev
entuell nach Jahrzehnten wieder in Betrieb genommen wird.

Bei
genauer Betrachtung der Anträge für die Stilllegung und den Rückbau des
Kernkraftwerkes und für den Bau des Lagers für schwach- und
mittelradioaktiven  Abfalls stellen wir jedoch fest, dass es eine ganze
Reihe von Fragen gibt, die geklärt oder deutlich nachgebessert werden
müssen.

So
ist die Strahlenschutzverordnung in den letzten Jahrzehnten mehrfach
geändert worden. Hier musst angeschärft werden. Es kann nicht sein, dass
beim Rückbau erheblich  höhere Werte in der Strahlenbelastung  möglich
werden können als im Betrieb.

Vor der Genehmigung muss ein Kataster über die radioaktive Belastung im rückzubauenden  Atomkraftwerk erstellt werden.

Es
bleibt wegen der umfangreichen Reinigungsmaßnahmen an radioaktiv
 belastetem Teilen beim Rückbau  ein eigenes öffentliches
wasserrechtliches Verfahren zu erwarten.

Bis
zu 97 % des beim Rückbau anfallenden Materials können nach derzeitigen
Erkenntnissen wieder verwendet oder frei gemessen außerhalb von
Atommülllagen deponiert werden. Bei der Weiterverwertung muss in der
Verarbeitungskette sichergestellt werden, dass es nachvollziehbar
ausschließlich in unkritischen Bereichen eingesetzt wird. Hier muss eine
Rückbaugenehmigung strenge Kriterien  ansetzen.

Themen
wie  Hochwasserschutz und eine weitestgehende Absicherung, dass sowohl
in Brunsbüttel installierte Technik zur Zerlegung von belasteten 
Großkomponenten aus dem Atomkraftwerk als auch das Lager für schwach und
mittelaktiven radioaktivem Müll ausschließlich für das Brunsbütteler
Atomkraftwerk verwendet werden - hier also kein überregionales
Rückbauzentrum entstehen kann.

Ich
erwarten ein transparentes Verfahren. Dafür wird es erforderlich sein,
dass nicht nur vier von dreiundvierzig Anlagen zum Rückbau den
Einwendern im öffentliche Verfahren zur Verfügung gestellt werden.

Ich begrüße die Ankündigung eines freiwilligen  transparenten Beteiligungsverfahrens durch den Antragsteller.

Scharf zurückweisen kann ich aber nur das Ansinnen, den Rückbau nur anzugehen, wenn der Rückbauantrag im Wesentlichen so von der Genehmigungsbehörde genehmigt wird wie beantragt.

 

Bernd Voß

 

Abgeordneter des Landtags

Mitglied im Umwelt- und Agrarausschuss sowie im Europaausschuss

stv. Mitglied im Wirtschaftsausschuss

Bündnis 90 / Die Grünen

im Schleswig-Holsteinischen Landtag




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