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Küstenschutz-Abgabe. WZ vom 22.11.2010

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 24.11.10, 18:29  Betreff: Küstenschutz-Abgabe. WZ vom 22.11.2010  drucken  weiterempfehlen

Umstritten: Sonder-Abgabe für Marschbewohner
Küstenschutz-Abgabe: Nur von Hochwasser Betroffene sollen zahlen

Pinneberg/Itzehoe/Heide /sh:z

Ein Häuschen im Grünen, die Elbe ist nicht weit, vom Garten aus
schweift der Blick auf grüne Wiesen oder in Richtung Deich. Menschen,
die in einer solchen Idylle gebaut haben, müssen dafür wahrscheinlich
künftig an das Land zahlen. Die schleswig-holsteinische Landesregierung plant, eine Küstenschutz-Abgabe
einzuführen, die bis zu sechs Millionen Euro in die Landeskassen spülen
soll. Während in Kiel mittlerweile heftig über die Hochwasser-Steuer
gestritten wird, wissen die betroffenen Bewohner in den Kreisen
Pinneberg, Steinburg und Dithmarschen noch nicht, was auf sie zukommt.
Selbst viele Bürgermeister sind ahnungslos. Wer Grund und Boden in
Hochwasser gefährdeten Gebieten hat, muss zwischen 20 und mehr als 1100
Euro zahlen.


Die Landeskasse ist leer. Für den Küstenschutz zahlt Schleswig-Holstein
jährlich etwa 28 Millionen Euro. Denn fast ein Viertel des nördlichsten
Bundeslandes gehört zu den überflutungsgefährdeten Küstenniederungen.
Dort leben etwa 300 000 Menschen. Das Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume geht davon aus, dass in den betroffenen
Gebieten Sachwerte von weit über 40 Milliarden Euro vorhanden sind. Der
Schutz der Regionen wird, so die Erwartungen, aufgrund des Klimawandels
noch teurer.


Also sollen die, die vom Küstenschutz profitieren, auch dafür zahlen.
Laut Vorschlag des Ministeriums sollen alle Grundstückseigentümer zur
Kasse gebeten werden, deren Grundstücke und Gebäude sich in einem durch
Hochwasser gefährdeten Gebiet befinden. Die Höhe der Küstenschutzabgabe
soll sich nach dem sogenannten Einheitswert richten und 0,1 Prozent
davon betragen. Bei einem kleinen Häuschen auf einem Grundstück von 513
Quadratmetern wäre laut Ministeriums-Vorschlag
eine jährliche Abgabe von 20 Euro fällig. Für landwirtschaftliche
Betriebe mit 46 Hektar Nutzfläche wären das 291 Euro, Gewerbebetriebe
wie Supermärkte müssten mehr als 1172 Euro einkalkulieren.


Richtig angekommen ist das Thema in der Elbmarsch aber wohl noch
nicht. Ganz anders in Nordfriesland. Hier schlugen bereits erste Wellen
hoch; auch der Kreistag befasste sich mit der Küstenschutz-Abgabe. In jedem Fall bleibt die Sonderzahlung umstritten.


Auf einer Versammlung ihrer Parteifreunde in Hetlingen machte die
CDU- Landtagsabgeordnete Barbara Ostmeier darauf aufmerksam, dass auch
die Bewohner von Orten fernab des Elbufers zur Kasse gebeten würden –
zum Beispiel Elmshorn.


Dass nur die zahlen müssen, die direkt vom Hochwasser-Schutz profitieren, ist für Ostmeier allerdings nicht unproblematisch. „Wir verlassen damit den Weg der Solidarität“, sagte sie.





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