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Claudia

Beiträge: 4532

New PostErstellt: 08.02.09, 19:11     Betreff: Dioxin-Belastung der Böden: Bund muß nicht zahlen. Pinneberger Tageblatt vom 07.02.2009

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Bund muß nicht zahlen

Die Landwirte aus der Seestermüher und Haseldorfer Marsch fordern angesichts der Dioxin-Belastung der Böden eine Entschädigung vom Bund. Doch der ist offensichtlich  gesetzlich nicht dazu verpflichtet.


"Sagen zu können, der Bund soll zahlen, wäre das Schönste. Doch so
einfach geht das nicht", hatte Landesumweltminister Dr. Christian von
Boetticher (CDU) während einer Info-Veranstaltung gesagt. Und wie sich
nun herausstellt: Er hatte recht. Für die Bodenbelastungen mit Dioxin
und polychlorierten Biphenylen in den Überschwemmungsgebieten entlang
der Unterelbe, von denen auch Teile der Seestermüher und Haseldorfer
Marsch betroffen sind, trägt der Bund anscheinend keine Verantwortung.
"Es gibt offensichtlich keine rechtlichen Anknüpfungspunkte",
erläuterte der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Ernst Dieter Rossmann, der
sich dafür einsetzt, dass für die Betroffenen es zu einem angemessenen
Ausgleich für nicht selbst verschuldete Belastungen kommt.
Wie
berichtet, sorgen sich die Landwirte um ihre Existenz. Sie befürchten
einen Wertverlust des Grundbesitzes, Absatzeinbußen bei den Produkten
und eine Stigmatisierung der Region. Vertreter der Politik hatten sich
dafür ausgesprochen, die Bauern mit den finanziellen Auswirkungen nicht
allein zu lassen. Auch nicht im Zuge der Einhaltung der
Bewirtschaftungsauflagen.
Da vermutet wird, dass die
Dioxin-Ablagerungen auf das ungefilterte Einleiten der Abwasser
früherer Industrieanlagen in der ehemaligen DDR und Tschechoslowakei
zurückzuführen sind, holte Rossmann mit Hilfe von Fraktion und
Mitarbeitern Informationen über Haftungsrecht und Gesetzeslage ein. Es
sollte in Erfahrung gebracht werden, inwieweit der Bund in der Pflicht
ist zu helfen. Das Ergebnis: Da der Schaden privaten Unternehmen und
nicht öffentlichen Stellen zuzurechnen ist, fehlt wohl der
Haftungsgrund. Und auch eine Schadenersatz-Zahlung wegen Untätigkeit
kann vermutlich nicht greifen. Allerdings: Werden bestimmte
Bodenschutzmaßnahmen angeordnet, müsste ein Ausgleich vorgenommen
werden, wenn das Landesgesetz es vorsieht.
Anfragen Rossmanns beim
Landesministerium ergaben, dass es generell problematisch sei, die
Belastungen bestimmten Quellen zuzuordnen. Tatsächlich und rechtlich
durchsetzbare Ansprüche der betroffenen schleswig-holsteinischen
Landwirte wären laut eines Schreibens von Staatssekretär Ernst-Wilhelm
Rabius davon abhängig, ob eine Zuordnung der Schäden zu einem oder
mehreren potenziellen Verursachern möglich ist. Somit könne keine
Aussage über etwaige Entschädigungsansprüche getroffen werden.
Rossmann
fordert alle Beteiligten auf, sich weiterhin des Problems mit
Sachlichkeit und Kooperationsbereitschaft anzunehmen. Von Minister
Boetticher wünscht er sich, dass bald geklärt wird, welche
Hilfestellungen gegebenenfalls möglich sind und wo Bedarf besteht.
Insbesondere mit Blick auf den Deichschutz, der ohne die Schafe kaum
ausführbar ist.

















von Anuschka Unger



07.02.2009 00:00 





[editiert: 08.02.09, 19:14 von Claudia]
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