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Claudia

Beiträge: 4532

New PostErstellt: 04.09.09, 00:52     Betreff: B-Plan in Datteln gekippt. Pressemitteilung vom 03.09.2009

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Pressemitteilung des BUND NRW:

Oberverwaltungsgericht
kippt Bebauungsplan für E.ON Kraftwerk in Datteln



BUND: „Herbe
Schlappe für Kraftwerkslobby“



Düsseldorf, 03.09.2009
– Als „wegweisende Entscheidung für den Klimaschutz und herbe Schlappe für die
Kraftwerkslobby“ wertete der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für
Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die heutige Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts Münster zum Bebauungsplan für das E.ON-Steinkohlenkraftwerk
in Datteln. In dem von einem Privatkläger
angestrengten Normenkontrollverfahren hatte der 10. Senat des OVG Münster heute
den Bebauungsplans für unwirksam erklärt (Az. 10 D 121/07.NE). Dieser sollte
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das bereits in Bau befindliche
größte Steinkohle Monoblock-Kraftwerk Europas mit einer elektrischen Leistung
von ca. 1.050 MW und einem CO2-Ausstoß von jährlich bis zu 6,5 Millionen Tonnen
schaffen. Der BUND kündigte an, jetzt einen gerichtlichen Baustopp erwirken zu
wollen.



Das Gericht begründete
die Aufhebung des Bebauungsplans v.a. mit gravierenden Verstößen gegen
landesplanerische Vorgaben. So sei das Kraftwerk nicht an der im
Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche geplant worden. Der
Landesentwicklungsplan sehe als Standort für ein Großkraftwerk ein weiter von
der Wohnbebauung entfernt liegendes Gebiet im Nordosten der Stadt vor. Ferner
kritisierte das Gericht die unzureichende Planung der Stadt Datteln in Bezug
auf den Immissionsschutz und insbesondere das Störfallrisiko. Auch seinen die
Belange des Natur- und Landschaftsschutzes nicht hinreichend berücksichtigt
worden. Der Umfang des geplanten Flächenverbrauchs von ca. 64 Hektar sei nicht
plausibel. Fraglich sei außerdem, ob die Auswirkungen des ca. 180 m hohen –
auch die Abgase ableitenden – Kühlturmes auf die benachbarte Wohnbevölkerung
und das Landschaftsbild sowie die zu erwartenden Luft- und Lärmimmissionen
ausreichend ermittelt und abgewogen worden seien. Auch seien die Vorgaben des
Landesentwicklungsprogramms und des Landesentwicklungsplans zur ressourcen- und
klimaschützenden Energienutzung nicht hinreichend berücksichtigt worden.



Als Konsequenz des
Urteils ist nun auch die vom BUND beklagte immissionsschutzrechtliche
Genehmigung für das Kraftwerk hinfällig. Der BUND beauftragte deshalb
Rechtsanwalt Dirk Teßmer, erste Schritte einzuleiten, um einen Baustopp für das
Vorhaben zu erwirken. Mit dem Urteil, so der BUND, sei der erste Dominostein
zur Verhinderung des Kohlekraftwerks gefallen. Jetzt würden alle Anstrengungen
darauf gerichtet, dass Vorhaben endgültig zu kippen. In letzter Konsequenz
müsse E.On sich darauf vorbereiten, das Kraftwerk wieder abzureißen.



Pressekontakt: Dirk
Jansen, BUND-Geschäftsleiter, T. 0211 / 30 200 5-22; für Rückfragen steht auch
der BUND-Prozessbeobachter RA Dirk Teßmer unter 0177 / 526 95 34 zur Verfügung.



Hier noch ein Zeitungsartikel dazu mit weiteren Infos zum Kraftwerk (nur 500 m von der Wohnbebauung entfernt!):
 http://www.derwesten.de/nachrichten/nrz/2009/9/3/news-131900011/detail.html





[editiert: 04.09.09, 01:04 von Claudia]
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