taz - 18.06.2010
Quecksilber für Elbe und Nordsee
KOHLEKRAFT Eine Genehmigung für den Bau zweier Kohlemeiler in Brunsbüttel wäre rechtswidrig, sagt ein Gutachten für die Deutsche Umwelthilfe. Die Schadstoffemissionen würden gegen EU-Recht verstoßen
Die geplanten Kohlekraftwerke in Brunsbüttel sind wegen zu hoher Quecksilberbelastungen für Elbe und Nordsee "nicht genehmigungsfähig". Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Berlin würde der Betrieb wegen zu hohen Schadstoffausstoßes gegen EU-Recht verstoßen. "Die Energieversorger sollten das endlich zur Kenntnis nehmen", rät DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake.
Nach einem Gutachten der Umweltrechtler Wolfgang Köck und Stefan Möckel vom Umweltforschungszentrum der Universität Leipzig würden die Brunsbüttler Steinkohle-Meiler pro Jahr bis zu 40 Kilogramm Quecksilber in die umgebenden Gewässer abgeben. Zudem würden über die Schornsteine mehr als 1.200 Kilogramm Quecksilber jährlich in die Luft geblasen. Diese Emissionen könnten mit den heute verfügbaren Filtern "nicht zurückgehalten werden", so die Gutachter.
Das geltende EU-Recht schreibt jedoch vor, den Ausstoß von 28 hochgefährlichen Stoffen, darunter Quecksilber, bis zum Jahr 2028 vollständig und ausnahmslos zu beenden. Bei Laufzeiten von 40 bis 50 Jahren pro Kohlemeiler hieße das, so die DUH, dass eine Zulassung jetzt Quecksilberemissionen genehmigte, die in absehbarer Zeit rechtswidrig seien. Investoren sollten sich darüber im Klaren sein, "dass sie ein hohes rechtliches und ökonomisches Risiko eingehen", so Baake.
In Brunsbüttel an Elbe und Nord-Ostsee-Kanal sind zwei Kohlemeiler mit je zwei Blöcken geplant. Mit 1.600 und 1.800 Megawatt (MW) Leistung würden sie größer sein als das benachbarte AKW Brokdorf (1.450 MW) und das im Bau befindliche Kohlekraftwerk Moorburg in Hamburg (1.640 MW).
Das Gutachten wollte die DUH der für Brunsbüttel zuständigen Genehmigungsbehörde im Umweltministerium in Schleswig-Holstein vorlegen. Das Ministerium sah sich am Donnerstag zu einer Stellungnahme nicht in der Lage.
SVEN-MICHAEL VEIT
Quelle: http://www.taz.de/1/nord/artikel/?dig=2010%2F06%2F18%2Fa0114&cHash=9f1814ccce