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CCS ist ein "Schnellschuss". 14.07.2010

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 16.07.10, 17:53  Betreff: CCS ist ein "Schnellschuss". 14.07.2010  drucken  weiterempfehlen

Presseerklärung vom BUND:

Pressemitteilung vom 14. Juli 2010






 






Entwurf des CCS-Gesetzes ist ein Schnellschuss.
Klimaschädliche Kohlekraftwerke sollen legitimiert werden






 






Berlin: Der Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND) bezeichnete den heute vorgestellten Gesetzentwurf
zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CCS) als Schnellschuss.
Wirtschaftsminister Rainer Brüderle und Umweltminister Norbert Röttgen drängten
auf die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie, um den Energiekonzernen
EU-Fördergelder zu sichern. Dabei nähmen sie unkalkulierbare Risiken durch die
unerprobte Technologie in Kauf. Die CCS-Technologie könne absehbar keinen
Beitrag zum Klimaschutz leisten. Sie mache Kraftwerke sogar deutlich
ineffizienter, erhöhe den Ressourcenverbrauch und blockiere die Energiewende.
Insbesondere die Langzeitsicherheit der unterirdischen CO2-Lagerstätten
sei zweifelhaft. Daher finde CCS auch keine Akzeptanz in der Bevölkerung. Der
Umweltverband forderte die Koalitionsfraktionen auf, das Gesetz endgültig zu
stoppen.






 






Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender: „Die
CO2-Abscheidung ist und bleibt eine Feigenblatt-Technologie der
Konzerne, um die klimaschädliche aber bislang lukrative Kohleverstromung weiter
zu legitimieren. Für eine zukunftsfähige Energiepolitik ist CCS überflüssig und
das muss die Regierung auch in ihrem Energiegesamtkonzept berücksichtigen.“
 






 






Das CCS-Gesetz sollte nach Angaben der
Minister eigentlich nur Demonstrationsvorhaben ermöglichen. Durch zu schwache
Vorgaben werde es jedoch zum Einfallstor, um die Technologie schon bald im
großen Maßstab umzusetzen, sagte Werner Neumann, der energiepolitische Sprecher
des BUND. Im Gesetzentwurf seien Speichermengen zulässig, die schon jetzt CO2-Endlager
von bis zu mehreren hundert Quadratkilometern Ausmaß ermöglichten. Die
vorgesehene Überprüfung des Gesetzes im Jahr 2017 sei Makulatur, da bis dahin
keine belastbaren Erkenntnisse zum längerfristigen Verhalten von CO2 im
Untergrund vorliegen könnten.






 






Neumann: „Leckagen, Risiken wie
die Kontamination von Grundwasser oder das Auslösen von Erdbeben müssen sicher
ausgeschlossen werden, bevor CCS zur Anwendung kommen könnte.“ Angesichts
solcher Gefahren seien auch die vorgesehenen Haftungsregelungen für die
Konzerne nicht zufriedenstellend.






 






Im ersten Anlauf scheiterte das
CCS-Gesetz im letzten Jahr an massiven Protesten von Umweltverbänden und der
Bevölkerung. Dass die Technologie durch die jetzt vorgesehenen finanziellen
Angebote an Bundesländer und Kommunen künftig mehr Akzeptanz finde, sei nicht
zu erwarten. „Angesichts der Risiken, die die betroffenen Regionen
dauerhaft tragen müssten, wird sich die Bevölkerung kaum als Versuchskaninchen
für die Energiekonzerne hergeben“, sagte Weiger.



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