Standpunkt von Seite 2:
Das Aus war längst besiegelt
Nun ist Transparenz gefragt
Peter Höver
Warum nicht gleich so? Jahrelang hat Vattenfall gezögert, vielleicht
auch politisch gepokert um die Zukunft seines Atommeilers Krümmel. Fragt
sich nur, um was da gespielt wurde. Ans Netz wäre der Meiler eh nie
mehr gegangen. Das Aus für den weltweit einst leistungsfähigsten
Siedewasserreaktor war nach einer
Pannenserie besiegelt. Den letzten Rest erhielt Krümmel durch die
Katastrophe im japanischen Fukushima. Die danach eingeleitete
Energiewende ist definitiv unumkehrbar. Von ein paar Retro-Energiepolitikern
abgesehen dürfte es bundesweit auch niemanden mehr geben, der die
Rückkehr zum Atom ernsthaft propagieren würde. Im Management von
Vattenfall dürften genug Realisten sitzen, die dies erkannt und
akzeptiert haben – und zwar unabhängig von laufenden Schiedsverfahren um
Milliarden-Entschädigungen.
Für den Meiler Brunsbüttel liegt der Abriss-Antrag seit Jahren auf dem Tisch der
Atomaufsicht in Kiel. Daneben läuft nun das Erlaubnisverfahren für den
Abbau von Krümmel. Energiewendeminister Robert Habeck ist gut beraten, die notwendigen Genehmigungsverfahren maximal transparent zu betreiben – schon um das Klage-Risiko zu minimieren.
Noch bevor die Bagger auf dem Gelände der beiden Atomkraftwerke
anrollen ist klar: Die Risiken und Kosten, die Kernkraftgegner seit
Jahrzehnten anprangern, sie existieren tatsächlich. Und die Nutzung der
Kernkraft wird selbst dann weiter
Kosten verursachen, wenn 2022 der letzte Meiler vom Netz ist. Zwar
gibt es – gesetzlich vorgeschrieben – Rückstellungen der Energiekonzerne
für den Rückbau der Anlagen. Doch wer versichert eigentlich, dass
solche Unternehmen nicht pleite gehen können, dass in einem solchen Fall
nicht die Steuerzahler für Folgekosten des Rückbaus geradestehen
müssen.
Man mag die ausgeprägte Neigung mancher Grünen-Politiker zur (Über)regulierung oft zu recht kritisieren. Die Forderung, von den Konzernen zurückgestellte Milliarden für Rückbau und Atommüll insolvenzsicher in einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu überführen, macht Sinn.