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Claudia

Beiträge: 4532

New PostErstellt: 07.02.11, 20:13     Betreff: Küstenschutzabgabe verfassungswidrig? WZ vom 07.02.2011

Neue „Deichsteuer“ verfassungswidrig?

Experte: Klage gegen umstrittene Küstenschutzabgabe hat gute Chancen

Westerland/Kiel /chr

Die umstrittene Küstenschutzabgabe des Landes Schleswig-Holstein
ist offenbar rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der von den Sylter
Kommunen beauftragte Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Matthias Dombert. Der
ehemalige Brandenburger Verfassungsrichter räumt den Gegnern der seit
Januar im Landeswassergesetz verankerten Abgabe für Grundeigentümer in
Küstennähe gute Chancen ein, die „Deichsteuer“ zu kippen.


In seiner Expertise kritisiert der Potsdamer Jurist, es habe weder
ein Beteiligungsverfahren noch eine abwägende Diskussion gegeben, ebenso
wenig sei eine sachgerechte Begründung erkennbar. „Der einzige Grund
für diese Abgabe ist, dass das Land keine Küstenschutzsteuer einführen
kann. Das ist eine juristische Zwangslage und damit das Gegenteil einer
sachgerechten Begründung.“ Bereits an diesem Punkt falle „das Kind
verfassungsrechtlich in den Brunnen“, so Dombert. Weitere wesentliche
Kritikpunkte: Mit der Gesetzesänderung verlasse das Land „abrupt und
ohne Diskussion“ das Solidarprinzip, wonach der von Bund und Land
finanzierte Küstenschutz eine Gemeinschaftsaufgabe sei. Zudem handele es
sich nicht um eine staatliche Leistung, deren Nutzen nur einer
begrenzten Bevölkerungsgruppe zugerechnet werden könne. „Es geht nicht
um eine individuelle Vorteilsgewährung, sondern um eine allgemeine
Nachteilsvermeidung.“


Dombert, der bereits SSW und Grüne bei ihrer erfolgreichen Klage
gegen die Amtsordnung vor dem Landesverfassungsgericht vertrat, will mit
den Sylter Kommunen nun das weitere Vorgehen abstimmen. Da diese selbst
keine Verfassungsklage einreichen können, werden sie möglicherweise die
Unterstützung einer der Landtagsfraktionen suchen. Petra Reiber,
Bürgermeisterin der Gemeinde Sylt: „Unser Interesse ist es, dass erst
gar keine Bescheide rausgehen, gegen die dann Widerspruch eingelegt und
womöglich geklagt werden muss.“


Die zuständige Umweltministerin Juliane Rumpf (CDU) reagierte verhalten
auf die Kritik. Obwohl sie davon ausgehe, dass die wesentlichen Punkte
bereits zuvor von den Juristen ihres und des Finanzministeriums geprüft
worden seien, werde man die 13-seitige Expertise genau studieren. „Eine
solche Abgabe ist ja keineswegs etwas ganz Neues. Bei lokalen Deich- und
Sielverbänden gibt es so etwas schon lange, jetzt kommen lediglich die
Küstenschutzanlagen des Landes hinzu,“ erklärte die Ministerin. Zudem
werde vor der ersten Erhebung 2012 noch geprüft, ob sich die erwarteten
Einnahmen von 4,5 Millionen Euro durch den kommunalen Finanzausgleich
aufbringen lassen.



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