BBU: Sicherheit der Bürger immer noch zweitrangig
Neuer Entwurf des CCS-Gesetzes erlaubt verschmutztes Kohlendioxid in den Untergrund zu injizieren
Der neue Gesetzesentwurf zur Endlagerung von
Kohlendioxid im Untergrund belegt deutlich, dass die Sicherheit der Bürger immer noch
zweitrangig ist. Da an die Konzerne keine Forderungen bezüglich des Reinheitsgrades
des einzulagernden Kohlendioxids gestellt werden, müssen die Bürger akzeptieren,
welcher Verschmutzungsgrad bei der Injektion für die Konzerne wirtschaftlich vertretbar
ist. „Je mehr Schwefeloxide und Sauerstoff das einzulagernde CO2 verschmutzen, umso
höher ist die Gefahr, dass sich die Rohrleitungen bei der Injektion zersetzen. Diese Rohre
führen durch Grundwasserschichten, die für die Trinkwasserversorgung notwendig sind.
Wenn Leckagen auftreten, gelangt das Kohlendioxid mit all seinen Verschmutzungen
direkt in den Grundwasserleiter.“, so Harald Gülzow, Mitglied im Geschäftsführenden
Vorstand vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU).
Der VSR-Gewässerschutz und der BBU halten die fehlenden Grenzwerte für die
Gaszusammensetzung für eine extreme Gefährdung der Trinkwasservorräte. Im
Gesetzesentwurf ist im § 24 unter Anforderungen an Kohlendioxidströme festgelegt, dass
der Anteil des Kohlendioxid nur so hoch sein muss, wie dies nach dem Stand der Technik
bei der jeweiligen Art der Anlage mit verhältnismäßigen Aufwand erreichbar ist. Die Höhe
des Verschmutzungsgrades wird somit zur wirtschaftlichen Entscheidung des
Anlagenbetreibers. Sollte dieser Entwurf, wie vorgesehen in den nächsten Wochen
verabschiedet werden, dann sind die Menschen in den zur Endlagerung vorgesehenen
Gebieten hochgradig gefährdet.
Vattenfall betreibt bisher als einziger Energiekonzern in Deutschland eine Versuchsanlage
zur Abscheidung von Kohlendioxid. Für dieses CO2 aus der Verstromung von Braunkohle
im Kraftwerk Schwarze Pumpe wurde von Vattenfall für die Speicherung im
Versuchsendlager Ketzin einen Reinheitsgrad von 99,7 % zugesagt. Unter dieser
Festsetzung stimmte das Landesbergamt Cottbus als Genehmigungsbehörde und das
Geoforschungszentrum Potsdam (GFZ) als Betreiber der Anlage in Ketzin der Injektion
2009 zu. Am 30. April 2009 sichtete Harald Gülzow den Betriebsplan für den Standort
Ketzin in den Räumen des Landesbergamtes Cottbus. Den Unterlagen nach wurde selbst
bei einem derart hohen Reinigungsgrad eine Erhöhung der Korrosionsraten der
Leitungsrohre befürchtet. Aus diesem Grund wurde empfohlen die Injektion von CO2 aus
der Versuchsanlage Schwarze Pumpe zunächst auf ein Jahr zu begrenzen und die
probeweise Injektion geringer Mengen wissenschaftlich und technisch zu bewerten.
Der wissenschaftliche Kenntnisstand ist zu gering, um das Korrosionsverhalten von
Leitungsrohren durch ungeklärte Beimengungen zum Kohlendioxid abschätzen zu können.
Mit zunehmender Verschmutzung mit Schwefeloxiden, Sauerstoff etc. steigt aber auch
noch zusätzlich die Gefahr unerwünschter Wirkungen auf das Speichergestein. In der
Folge können CO2-Endlager undicht werden und die Grundwasservorräte verschmutzen,
auf die die Trinkwasserversorgung und die Landwirtschaft angewiesen ist. „Es ist
unerklärlich wie trotz der nicht abschätzbaren Gefahren keine Grenzwerte für die
Gaszusammensetzung festgelegt werden. Nicht das Risiko für die Bevölkerung wird
minimiert, sondern die Kosten für die Konzerne.“ so Susanne Bareiß-Gülzow, Vorsitzende
vom VSR-Gewässerschutz.
Immer wieder wird von der Industrie behauptet, dass die Richtlinie der Europäischen
Union zur geologischen Speicherung von Kohlendioxid die Endlagerung von CO2 im
Untergrund vorschreibt. Hingegen ist in Artikel 4 der EU-Richtlinie jedoch festgelegt, dass
die Mitgliedsstaaten das Recht behalten, die Gebiete zu bestimmen, in denen
Speicherstätten zulässig wären. Dazu gehört natürlich auch das Recht, keinerlei
Speicherung auf der Gesamtheit ihres Landes zuzulassen. Die Mitgliederversammlung
des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz forderte deshalb bereits im Frühjahr
2010 von der Bundesregierung im zukünftigen CCS-Gesetz festzulegen, dass in
Deutschland keine Speicherstätten für CO2 zugelassen werden.
http://www.umweltruf.de/news/111/news0.php3?nummer=49055