Claudia
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Erstellt: 20.09.11, 23:51 Betreff: Gericht zweifelt an Brennelementesteuer. WZ vom 20.09.2011
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Gericht zweifelt an Brennelementesteuer
Hamburg /dpa
Die umstrittene Brennelementesteuer steht wieder auf der Kippe. Das Finanzgericht Hamburg gab einem Eilantrag des Energiekonzerns Eon statt (Az. 4 V 133/11), der in einem vorläufigen Rechtsschutzantrag die Rückzahlung von fast 100 Millionen Euro Kernbrennstoffsteuer verlangt hat. Das Gericht begründete seine gestern veröffentlichte Entscheidung mit erheblichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der zu Jahresbeginn eingeführten Steuer. Es bestehe unter anderem die Gefahr, dass durch die Steuer „die von der Finanzverfassung sorgsam ausbalancierte Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund und Ländern umgangen werden könnte“. Nach Ansicht des 4. Senats hat der Bund wahrscheinlich gar keine Gesetzgebungskompetenz zum Erlass einer Brennelementesteuer, weil es sich wohl nicht um eine Verbrauchssteuer handele. Das Gericht ließ die Beschwerde an den Bundesfinanzhof zu. Neben E.ON hatten auch die Konzerne RWE und EnBW rechtliche Schritte angekündigt.
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