Gericht hat Bedenken gegen Stromboni für die Industrie
Düsseldorf
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat erhebliche Bedenken gegen die
geltende Regelung zur Befreiung stromintensiver Unternehmen von der
Netzabgabe. Der Vorsitzende Richter des 3. Kartellsenats, Wiegand
Laubenstein, sagte gestern in zwei Eilverfahren, nach vorläufiger
Einschätzung des Gerichts fehle es an einer gesetzlichen Grundlage für
die „normale“ Stromverbraucher belastende Verordnung. Bedenken äußerte
das Gericht auch gegen die rückwirkende Gültigkeit der Regelung für
2011. Vor dem Oberlandesgericht haben fast 170 Stromnetzbetreiber
Beschwerden gegen die geltende Reglung eingereicht. Den Auftakt machten
die Eilverfahren zweier Netzbetreiber aus dem Rhein-Main-Gebiet
und aus Thüringen. Sie befürchten nicht nur massive wirtschaftliche
Nachteile durch die Stromnetzentgeltverordnung für 2011. Ihrer
Auffassung nach verstößt die Ausnahmeregelung für stromintensive
Unternehmen auch gegen europäisches Recht. Es handele sich um eine aus
staatlichen Mitteln gewährte, unerlaubte Beihilfe, die den Wettbewerb
zulasten kleinerer Betriebe verfälsche, argumentieren die Kläger.
Die Netzbetreiber stießen bei Gericht auf offene Ohren. Eine völlige
Befreiung von den Netzentgelten sei im Energiewirtschaftsgesetz nicht
vorgesehen und deshalb wohl auch in der zugehörigen Verordnung nicht
zulässig. Laut Gesetz sei grundsätzlich für die Netznutzung zu zahlen,
sagte Laubenstein. Trotz aller Bedenken machte das Gericht den Klägern
aber wenig Hoffnung, im Eilverfahren einen Erfolg zu erzielen. Das
Gericht sehe bis zum Hauptverfahren im Frühjahr 2013 keine Alternative
zu der geltenden Reglung. Die Entscheidung will es am 14. November
verkünden.
Erich Reimann