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Claudia

Beiträge: 4532

New PostErstellt: 15.06.13, 00:17     Betreff: Re: Einigung im Atommüll-Streit. WZ vom 14.06.2013

Kommentar von Seite 2:



Durchbruch

Die Einigung im Streit um Atommüll ist ein Erfolg für Altmaier und Albig – es gibt aber auch zwei Verlierer

Henning Baethge

Nein, das ist kein fauler Kompromiss – das ist ein Durchbruch. Zwar
haben Bund und Länder die strittige Frage über die künftigen Standorte
für die Zwischenlagerung von Atommüll auch gestern nicht geklärt. Aber
für das viel wichtigere, um nicht zu sagen historische Projekt haben
Bundesumweltminister Peter Altmaier und die Ministerpräsidenten jetzt
den Weg frei gemacht: Das parteiübergreifend befürwortete Gesetz zur
Suche nach einem atomaren Endlager kann nun wohl Bundestag und Bundesrat
passieren. Damit wird es hoffentlich möglich, eine politisch zentrale
und lange hart umkämpfte Frage im gesellschaftlichen Konsens zu lösen.


Das Verhandlungsergebnis ist daher ein schöner Erfolg für Altmaier, aber auch für die Regierungschefs von Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein,
Winfried Kretschmann und Torsten Albig. Beide haben früh Zugeständnisse
gemacht, um den großen Wurf zu ermöglichen. Dass Albig von seinem
Umweltminister dabei kräftig angetrieben wurde, schmälert seine
Verdienste nicht.


Es gibt aber auch zwei Verlierer. Der eine ist der nächste
Bundesumweltminister – ob er nun wieder Altmaier heißt oder anders: Er
hat nach der Bundestagswahl die undankbare Aufgabe, bis Anfang 2014 ein
drittes Land zu finden, das die radioaktiven Castoren aufnimmt. Leicht
wird das nicht – aber vielleicht hilft es dem künftigen Minister, dass
in den in Frage kommenden Ländern Bayern und Hessen dann ebenfalls die
Landtagswahlen gelaufen sind.


Der zweite Verlierer ist Niedersachsens Ministerpräsident Stephan
Weil, der den Kompromiss gestern mit ausgehandelt hat. Denn sollte die
Suche nach einem dritten Standort am Ende scheitern, könnte Weil
gezwungen sein, doch wieder Castor-Behälter am
Standort Gorleben aufzunehmen. Zwar will Altmaier das durch eine
Änderung des Atomgesetzes ausschließen. Doch ob eine solche Änderung die
bestehenden Verträge mit den Kernkraftwerksbetreibern über eine
Zwischenlagerung in Gorleben einfach so aushebeln kann, ist unter
Verfassungsrechtlern zumindest zweifelhaft.







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