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Claudia

Beiträge: 4532

New PostErstellt: 11.11.13, 23:45     Betreff: „Genehmigungen für Öl- und Gassuche rechtswidrig“. WZ vom 08.11.2013

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Seite 1:

„Genehmigungen für Öl- und Gassuche rechtswidrig“

Kiel /sh:z

Nach einem von der Piraten-Landtagsfraktion
in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten sind die Erlaubnisse und
Bewilligungen zur Suche und Förderung von Erdöl und Erdgas in Schleswig-Holstein
rechtswidrig erteilt worden. Sie seien innerhalb der entsprechenden
Fristen vor Gericht anfechtbar, teilte die Piratenpartei gestern in Kiel
mit. Der Wissenschaftliche Dienst des Landtags komme in seinem
Gutachten zu dem Schluss, dem niedersächsischen Landesamt für Bergbau,
Energie und Geologie (LBEG) sei für Schleswig-Holstein formalrechtlich nicht die Zuständigkeit zugewiesen worden.


Der für das Bergrecht zum Teil zuständige Kieler Umweltminister Robert
Habeck (Grüne) widersprach der Auffassung über die Rechtswidrigkeit der
bisherigen Bescheide: „Weil nach unserer Auffassung das LBEG
Rechtsnachfolger der früheren Bergbehörden ist.“ Ohnehin dürften
Bescheide des LBEG nur nach vorheriger Prüfung durch das Kieler
Umweltministerium erfolgen.


Seite 3:

Gutachten: Behörde durfte Ölsuche nicht erlauben


Kiel /höv

Streitfall Fracking: Die formell vom Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld erteilten Genehmigungen zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen auf schleswig-holsteinischem
Gebiet sind möglicherweise rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der
Wissenschaftliche Dienst des Landtags in einem Gutachten für die
Piraten.


Grund: Das Oberbergamt als gemeinsame Behörde für Niedersachsen und Schleswig-Holstein
ist – jedenfalls unter dieser Bezeichnung – vor Jahren abgewickelt
worden. Nachfolgebehörde ist das niedersächsische Landesamt für Bergbau,
Energie und Geologie (LBEG) in Hannover. Damit hat eine formal nicht
mehr existente Behörde die Genehmigungen ausgesprochen.


Der kleine Fehler bei der Auslegung der so genannten
Zuständigkeitsnorm sei „nicht unbeachtlich“, schreiben die
Parlamentsjuristen den Piraten. So seien die von der niedersächsischen
Behörde erlassenen Verwaltungsakte anfechtbar soweit sie das
bergrechtliche Verfahren des Landes Schleswig-Holstein
betreffen und noch nicht bestandskräftig geworden sind. Allerdings: Die
Bescheide sind nach Darstellung des Umweltministeriums längst
bestandskräftig.


Die Piraten stuften das Gutachten gleichwohl als „Riesenerfolg für
unseren Kampf gegen das wasser- und gesundheitsgefährdende Fracking“
ein. Zugleich kritisierten die Abgeordneten Patrick Breyer und Angelika
Beer das Bergbauamt in Hannover. Die Behörde habe „bei der Prüfung von
Anträgen zur Aufsuchung und Ausbeutung von Erdöl- und Erdgasvorkommen in
der Vergangenheit bürgerfeindlich, intransparent und industrienah
gearbeitet.“ So sei bis heute keine Umweltverträglichkeitsprüfung, keine
unabhängig wissenschaftliche Überwachung und keine Sicherheitsleistung
wie Bodenverseuchung, Nahrungsmittelverunreinigung oder Gebäudeschäden
gewährleistet.


Darum allerdings geht es bei den bisher rund zwei Dutzend erteilten
Genehmigungen allerdings gar nicht. Die Erlaubnisse und Bewilligungen
drehen sich nach Darstellung des Umweltministeriums allein um das
Abstecken von Gebieten, um Konkurrenten auszuschließen. Es seien damit
keine Eingriffe in den Boden wie Bohrungen oder Frack-Maßnahmen erlaubt. Die müssten gesondert beantragt und genehmigt werden.


Energiewendeminister Robert Habeck (Grüne) reagierte gelassen auf die
Debatte um das Gutachten. „Auch eine andere Behörde, wie immer sie
heißen sollte, hätte genau so entscheiden müssen“, sagte Habeck.
Fracking müsse zudem politisch und nicht verwaltungstechnisch attackiert
werden. Eine „Schlupflochdiskussion über Behördenstrukturen“ helfe
nicht weiter. Nötig sei ein neues Bundesbergrecht. Eine entsprechende
Initiative habe die Landesregierung schon vor Monaten ergriffen, jedoch
ohne dafür bisher eine Mehrheit im Bundesrat zu finden.



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