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Gemeinden müssen Netzvergabe ausschreiben
Karlsruhe/sh:z
Viele Gemeinden wollen die Stromversorgung wieder in die eigene Hand
nehmen. Doch der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass Kommunen
die Netze nach dem Ablauf von Konzessionen für private Betreiber nicht
ohne Weiteres selbst betreiben können. Stattdessen müssen sie die
Netzvergabe ausschreiben und dürfen private Mitbewerber nicht
diskriminieren. Im konkreten Fall hatten die Stadt Heiligenhafen und 36
weitere Gemeinden in Schleswig-Holstein gegen die Schleswig-Holstein
Netz AG geklagt. Das Urteil gilt als richtungsweisend. Bis 2016 laufen
bundesweit mehr als 2000 Netzverträge mit privaten Versorgern aus.
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Strengere Regeln für Gemeinden bei Vergabe von Stromnetzen
Karlsruhe /sh:z/dpa
Nehmen Gemeinden die Stromversorgung wieder in die eigene Hand,
dürfen private Stromanbieter nicht benachteiligt werden. Die Vorgaben
des Wettbewerbs gehen vor den Eigeninteressen der Kommunen. Dies
entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in zwei gestern
veröffentlichten Urteilen. Die Urteile sind bundesweit für diverse
Gemeinden von Bedeutung. Konkret ging es in dem BGH-Verfahren um die Klage der Stadt Heiligenhafen sowie 36 weiterer Kommunen in Schleswig-Holstein auf Übereignung des Stromnetzes. Die dortigen Konzessionsverträge der E.ON-Hanse-Tochter Schleswig-Holstein
Netz AG waren ausgelaufen. Die Bemühungen des Unternehmens um neue
Konzessionsverträge blieben erfolglos: Die Stadt Heiligenhafen entschied
sich für einen Eigenbetrieb der Stromversorgung, die 36 Gemeinden gaben
einem kommunalen Versorgungsunternehmen den Zuschlag. „Gemeinden müssen
den Konzessionär für ihr Stromnetz in einem diskriminierungsfreien und
transparenten Verfahren auswählen“, betonte der Kartellsenat des BGH.
Die Vorinstanzen hatten die Klagen ebenfalls abgewiesen.
E.ON Hanse begrüßte die Entscheidung als Beitrag zu mehr
Rechtssicherheit. Hingegen erklärte der Verband kommunaler Unternehmen
(VKU): „Wir hätten uns hier eine andere Entscheidung des
Bundesgerichtshofes gewünscht.“ Die kommunalen Entscheidungsspielräume
seien nicht ausreichend gewürdigt worden.
Maßgeblich entscheidend soll das Urteil aus Sicht von Hans-Christoph
Thomale, Experte für Energierecht bei der Frankfurter Kanzlei FPS, nun
auch für das weitere Verfahren nach dem Volksentscheid in Hamburg sein.
In der Hansestadt gab es am 22. September eine Mehrheit für den
vollständigen Rückkauf der Energienetze durch die Stadt.