Forum der BiGKU
Bürgerinitiative Gesundheit u. Klimaschutz Unterelbe/Brunsbüttel
 
Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche HilfeHilfe
ChatChat VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender
Küstenschutzabgabe verfassungswidrig? WZ vom 07.02.2011

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 07.02.11, 20:13  Betreff: Küstenschutzabgabe verfassungswidrig? WZ vom 07.02.2011  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Neue „Deichsteuer“ verfassungswidrig?

Experte: Klage gegen umstrittene Küstenschutzabgabe hat gute Chancen

Westerland/Kiel /chr

Die umstrittene Küstenschutzabgabe des Landes Schleswig-Holstein
ist offenbar rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der von den Sylter
Kommunen beauftragte Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Matthias Dombert. Der
ehemalige Brandenburger Verfassungsrichter räumt den Gegnern der seit
Januar im Landeswassergesetz verankerten Abgabe für Grundeigentümer in
Küstennähe gute Chancen ein, die „Deichsteuer“ zu kippen.


In seiner Expertise kritisiert der Potsdamer Jurist, es habe weder
ein Beteiligungsverfahren noch eine abwägende Diskussion gegeben, ebenso
wenig sei eine sachgerechte Begründung erkennbar. „Der einzige Grund
für diese Abgabe ist, dass das Land keine Küstenschutzsteuer einführen
kann. Das ist eine juristische Zwangslage und damit das Gegenteil einer
sachgerechten Begründung.“ Bereits an diesem Punkt falle „das Kind
verfassungsrechtlich in den Brunnen“, so Dombert. Weitere wesentliche
Kritikpunkte: Mit der Gesetzesänderung verlasse das Land „abrupt und
ohne Diskussion“ das Solidarprinzip, wonach der von Bund und Land
finanzierte Küstenschutz eine Gemeinschaftsaufgabe sei. Zudem handele es
sich nicht um eine staatliche Leistung, deren Nutzen nur einer
begrenzten Bevölkerungsgruppe zugerechnet werden könne. „Es geht nicht
um eine individuelle Vorteilsgewährung, sondern um eine allgemeine
Nachteilsvermeidung.“


Dombert, der bereits SSW und Grüne bei ihrer erfolgreichen Klage
gegen die Amtsordnung vor dem Landesverfassungsgericht vertrat, will mit
den Sylter Kommunen nun das weitere Vorgehen abstimmen. Da diese selbst
keine Verfassungsklage einreichen können, werden sie möglicherweise die
Unterstützung einer der Landtagsfraktionen suchen. Petra Reiber,
Bürgermeisterin der Gemeinde Sylt: „Unser Interesse ist es, dass erst
gar keine Bescheide rausgehen, gegen die dann Widerspruch eingelegt und
womöglich geklagt werden muss.“


Die zuständige Umweltministerin Juliane Rumpf (CDU) reagierte verhalten
auf die Kritik. Obwohl sie davon ausgehe, dass die wesentlichen Punkte
bereits zuvor von den Juristen ihres und des Finanzministeriums geprüft
worden seien, werde man die 13-seitige Expertise genau studieren. „Eine
solche Abgabe ist ja keineswegs etwas ganz Neues. Bei lokalen Deich- und
Sielverbänden gibt es so etwas schon lange, jetzt kommen lediglich die
Küstenschutzanlagen des Landes hinzu,“ erklärte die Ministerin. Zudem
werde vor der ersten Erhebung 2012 noch geprüft, ob sich die erwarteten
Einnahmen von 4,5 Millionen Euro durch den kommunalen Finanzausgleich
aufbringen lassen.



nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 07.02.11, 20:16  Betreff: Re: Küstenschutzabgabe verfassungswidrig? WZ vom 07.02.2011  drucken  weiterempfehlen

Der Kommentar von Seite 2:




Kein Schutzgeld hinterm Deich

Die Landesregierung argumentiert beim Thema Küstenschutz widersprüchlich – und sollte auf die geplante Abgabe verzichten

HENNING BAETHGE

Küstenschutz? Das sei eine nationale Aufgabe. Daher stehe der Bund in
der Pflicht, mehr dafür zu zahlen. So forderte es vor knapp vier Jahren
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter
Harry Carstensen – und der Bund erhörte ihn: In den vergangenen beiden
Jahren gab es fast vier Millionen Euro mehr aus Berlin. Weil das klamme
Land dennoch die nötige Summe für höhere Deiche und aufzuspülenden Sand
immer schwerer zusammenkriegt, wandelt sich die Bedeutung des
Küstenschutzes plötzlich auf wundersame Weise: Nationale Aufgabe ist er
jetzt nur noch, solange es um Geld vom Bund geht. Ansonsten findet die
Landesregierung, dass er doch eine ziemlich private Sache ist – und will
eine Abgabe von den Küstenbewohnern kassieren, Schutzgeld sozusagen.
Denn die Sicherungsmaßnahmen würden ja nicht nur Menschen, sondern auch
Häuser behüten.


Das stimmt zwar, ist aber als Argument für eine Abgabe trotzdem
Unsinn. Denn natürlich ist das Gewährleisten von Sicherheit auch für
Haus und Hof zentrale Pflicht des Staates – das würden nicht mal
neoliberalste Privatisierer anzweifeln. Sonst könnte der Staat auch
Bürger in Wohngebieten zur Kasse bitten, in denen die Polizei besonders
oft ermittelt. Und das wäre absurd. Der Verfassungsrechtler Matthias
Dombert formuliert es so: „Beim Küstenschutz geht es nicht um
individuelle Vorteilsgewährung, sondern um allgemeine
Nachteilsvermeidung.“ Die Deichsteuer sei daher grundgesetzwidrig.


Die geplante Abgabe muss also endgültig vom Tisch. Und wenn
Carstensen und sein Kronprinz Christian von Boetticher schon nicht auf
ordnungspolitische und juristische Einwände hören, so müsste ihnen
zumindest dieses politische Argument einleuchten: Bleibt die CDU bei der
Abgabe, wird das ihre derzeit ohnehin nicht rosigen Aussichten bei der
nächsten Landtagswahl weiter trüben. Denn ausgerechnet in ihren
Hochburgen an der Westküste wären erhebliche Stimmverluste sicher.






nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Sortierung ndern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 1 von 1
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Layout © Karl Tauber