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CCS-Gesetz: Röttgen signalisiert Einlenken. WZ vom 02.09.2010

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 02.09.10, 22:55  Betreff: CCS-Gesetz: Röttgen signalisiert Einlenken. WZ vom 02.09.2010  drucken  weiterempfehlen

CCS-Gesetz: Röttgen will Land entgegenkommen
Berlin/Kiel /sh:z

Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) hat der Landesregierung im Streit
um das Gesetz zur unterirdischen Kohlendioxidlagerung (CCS)
Entgegenkommen signalisiert. Wenn das Land eigene Vorschläge einbringe,
„dann muss man darüber reden“, sagte er unserer Zeitung. Schleswig-Holstein lehnt die Speicher ab und fordert eine eigene Entscheidungshoheit.

Seite 4:

Röttgen signalisiert Einlenken im Streit um CCS-Speicher

Berlin/Kiel /bg

Im Streit zwischen dem Bund und Schleswig-Holstein
um die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid hat Umweltminister
Norbert Röttgen (CDU) ein Einlenken gegenüber der Landesregierung
signalisiert. „Ich habe gesagt, es wird die Erprobung der neuen Technik
nicht gegen den Willen eines Bundeslandes auf dessen Gebiet geben – und
dabei bleibt es auch“, sagte Röttgen unserer Zeitung. Möglicherweise
gebe es über den Weg zu einer solchen Regelung „unterschiedliche
Vorstellungen“, räumte der Minister ein. „Aber wenn Schleswig-Holstein
über den Bundesrat einen eigenen Formulierungsvorschlag in den
Gesetzgebungsprozess einbringt, dann muss man darüber reden.“


Die Landesregierung lehnt den von Röttgen und Wirtschaftsminister
Rainer Brüderle (FDP) vorgelegten Gesetzentwurf ab, weil die zugesagte
Entscheidungshoheit der Länder darin „nicht umgesetzt ist“, wie es in
der schleswig-holsteinischen Stellungnahme zum
Entwurf heißt. Auch Fachbeamte aus beiden Bundesministerien hatten bei
der Anhörung der Länder vergangene Woche eingeräumt, dass das im Entwurf
erwähnte Instrument der Raumordnung nicht ausreiche, um die CCS-Anlagen (Carbon Capture and Storage) in einem Land zu verhindern.


Der schleswig-holsteinische
Wirtschaftsminister Jost de Jager (CDU) fordert daher, die
unmissverständliche Klausel im Gesetz zu verankern: „Die Länder können
die Speicherung auf Teilen oder der Gesamtheit ihres Hoheitsgebietes
ausschließen.“


Diesen Vorschlag unterstützen auch die meisten anderen norddeutschen
Länder. Die Regierung von Brandenburg hingegen, wo schon eine erste
Demonstrationsanlage geplant ist, lehnt ihn ab. Sie befürwortet
einerseits die Technik, will aber andererseits nicht zum
Kohlendioxidlager der ganzen Republik werden, wenn alle anderen Länder
in Norddeutschland – nur dort gibt es geeigneten Untergrund – die
Speicherung auf ihrem Territorium ausschließen.


Schleswig-Holstein wehrt sich gegen CCS-Anlagen im Land, weil die Bürger an potenziellen Speicher-Standorten
wie Nordfriesland und Ostholstein Gefahren für Mensch und Umwelt
befürchten. So haben sie Angst vor einem späteren Austritt des
Treibhausgases aus der Erde oder einer Verseuchung des Grundwassers.
Röttgen und Brüderle hatten daher bei der Ankündigung ihres Gesetzes
Mitte Juli versprochen, dass die Bundesländer über die Einrichtung der
Speicher entscheiden dürfen.


Zwar wäre diese Zusage rechtlich ungewöhnlich, da Länder sich damit
praktisch aus einem Bundesgesetz ausklinken könnten. Allerdings gibt es
in anderen Bereichen wie dem Naturschutz oder der Raumordnung bereits
ähnliche Regelungen.



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