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Sonnige Aussichten: Fiskus hilft beim Energiesparen. WZ vom 14.05.2009

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 15.05.09, 22:11  Betreff: Sonnige Aussichten: Fiskus hilft beim Energiesparen. WZ vom 14.05.2009  drucken  weiterempfehlen



Sonnige Aussichten: Fiskus hilft beim Energiesparen


Mainz/dpa

Besitzer von Photovoltaikanlagen
können die Kosten für deren Anschaffung, Wartung und Reparatur von der
Steuer absetzen. Dabei gelten seit diesem Jahr neue Regeln: So lassen
sich bei der degressiven Art der Abschreibung nun bis zu 12,5 Prozent
des jährlich verbliebenen Nettorestwertes der Anlage von der Steuer
absetzen. Zuvor waren es zehn Prozent. Außerdem wurde eine einmalige
Sonderabschreibung eingeführt: im Jahr der Inbetriebnahme können 20
Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht
werden.   Private Betreiber haben auch die Möglichkeit, sich statt der
degressiven für eine lineare Abschreibung zu entscheiden. So können sie
über 20 Jahre hinweg jährlich fünf Prozent der Investitionssumme linear
abschreiben. Für die meisten Besitzer einer Solarstromanlage ist eine
degressive Abschreibung, bei der anfangs ein höherer Prozentsatz
abziehen lässt, allerdings attraktiver. Denn so werden in den ersten
Jahren mehr Steuern gespart. Um sich die Steuervorteile zu sichern,
genüge es, eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einzureichen.


Wer eine Photovoltaikanlage betreibt ist Unternehmer und kann den
Umsatzsteueranteil am Kaufpreis der Anlage vom Finanzamt zurückfordern.
Das gilt auch dann, wenn der erzeugte Strom selbst verbrauchen wird.
Das hat das Bundesfinanzministerium Anfang April in einem Schreiben an
die Obersten Finanzbehörden der Länder klargestellt.


Der Bundesverband Solarwirtschaft gibt das kostenpflichtige
Merkblatt „Photovoltaik: Steuerrecht, Gewerberecht“ heraus. Es kann
unter www.solarfoerderung.de bestellt werden.









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