Kampf um Windeignungsgebiete: Albigs neue Planungen
Kiel/kim
„Das neue Verfahren trägt“, lautet die Botschaft von
Ministerpräsident Torsten Albig (SPD). Nachdem das Schleswiger
Oberverwaltungsgericht (OVG) im Januar die Teilfortschreibung der
Regionalpläne und damit die Ausweisung von Windeignungsgebieten gekippt
hatte, brachte die die Koalition ein neues Landesplanungsgesetz auf den
Weg, um Mühlen-Wildwuchs zu verhindern. Es
erklärt den Bau von Windrädern vorläufig für unzulässig (Tabuzonen),
lässt aber Ausnahmen zu. „Wir haben alle Altvertäge geprüft und bereits
die ersten drei Windpark-Ausnahmen zugelassen“, so Albig. Rund die Hälfte der 150 Tabuzonen-Anträge seien ausnahmefähig.
Bei 51 Anträgen müssten zunächst die Regionalpläne aufgestellt
werden. In der Regel seien hier landesplanerische Kriterien wie
Riegelbildung, Umzingelung, generelle Raumverträglichkeit und
Landschaftscharakter betroffen. Bei 50 Anträgen sehe man keine
Ausnahmemöglichkeiten. Meist lägen die Anlagen zu dicht an der Bebauung.
Inzwischen gibt es auch 65 Neuanträge, von denen 19 kaum Chancen haben,
die anderen würden geprüft.
Per 1. Juni gab es im Norden 2661 Windanlagen, weitere 420 waren genehmigt, 317 befanden sich in der Prüfung.