Claudia
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Erstellt: 22.11.14, 18:48 Betreff: Gefälligkeitsgutachten für Windkraft?. WZ vom 21.11.2014 |
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Gefälligkeitsgutachten für Windkraft? Nabu kritisiert Bagatellisierung der Risiken für Vögel / Viele freigegebene Gebiete ungeeignet / Verbindliche Standards zur Bewertung gefordert Kiel/Neumünster
Der Verdacht klingt ungeheuerlich – Gutachter sollen unter dem Druck der Windkraft-Lobby bei ihren Analysen bestehende Konflikte zwischen geplanten Anlagen und dem Artenschutz bagatellisiert haben. Das behauptet zumindest der Naturschutzbund (Nabu) in Schleswig-Holstein.
Windenergie ist im Norden auf dem Vormarsch. Das Land liegt nach Angaben des Bundesverbands Windenergie mit 25 Prozent Anteil an allen bundesweiten Neubauten mit großem Abstand an der Spitze. Allein im ersten Halbjahr 2014 wurden in Schleswig-Holstein 159 neue Windkraftanlagen mit rund 440 Megawatt Leistung gebaut. „Es sind bei einer Vielzahl von Planungen in nie da gewesenem Umfang bestehende Gefährdungen wie etwa Kollisionsrisiken für Seeadler, Weißstorch oder Rotmilan systematisch kleingeredet worden“, beklagt Nabu-Sprecher Ingo Ludwichowski.
Er steht nicht allein mit seiner Einschätzung. „Ich bin immer wieder über Genehmigungsverfahren informiert worden, in denen Gutachter Vogelarten als nicht relevant für die Planung eingestuft haben“, sagt Günther Thomsen von der schleswig-holsteinischen Bürgerinitiative Gegenwind. „Da wird dann zum Beispiel erst gesagt, ein Seeadler sei dort heimisch, aber dann fliegt er plötzlich angeblich ganz andere Wege oder taucht in der abschließenden Bewertung überhaupt nicht mehr auf.“ Ein besonders dramatisches Beispiel ist laut Nabu die Region Ostholstein. In 90 Prozent aller Fälle würden dort bei den Planungen von Windkraftanlagen Konflikte verharmlost. Dies sei die Regel, nicht die Ausnahme, heißt es vom Nabu.
„Viele Gutachter unterstellen einfach, dass die rechtlich unzulässige Steigerung des Tötungsrisikos für Vögel erst bei 50 bis zu 80 Prozent all ihrer registrierten Flugbewegungen durch die geplanten Windkraftanlagenflächen erreicht ist“, sagt Oscar Klose, Windenergie-Experte beim Nabu. Dies sei absurd. „Bei einer Durchflugquote von 50 Prozent oder an jedem zweiten Tag ist ein Adler am Ende eines Jahres ganz sicher geschreddert.“ Diese Schwelle müsse deshalb deutlich niedriger gelegt werden, so Klose. „Spätestens bei einer Quote von zehn Prozent ist nach unseren Erkenntnissen die artenschutzrechtliche Grenze erreicht. Das muss vom Umweltministerium verbindlich definiert werden.“
Nach Auffassung des Nabu hätte eine Vielzahl dieser Konflikte verhindert werden können, wenn sich die Landesregierung bei der Ausweisung neuer Eignungsgebiete für die Windenergienutzung an den Empfehlungen des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) orientiert hätte. In denen ist eine Freihaltung von großen Flächen im Umkreis von Brutplätzen geschützter Vogelarten vorgesehen.
Ein weiteres Problem: „Zum Vogelzug, der bei uns international eine herausragende Bedeutung hat, hat sich das Umweltministerium noch gar keine Gedanken gemacht“, sagt Oscar Klose. „Auf der Vogelfluglinie fliegen zum Beispiel während des Herbstzugs zwischen Juli und November zu einer nicht berechenbaren Zeit an wenigen Tagen 500 000 Ringeltauben oder Zigtausende Nonnengänse.“ Gutachter würden aber derzeit nur 25 Tage als Beobachtungszeitraum veranschlagen. „Das ist viel zu wenig“, sagt Klose. „Wir fordern eine Ausweitung der Beobachtungszeiträume auf hundert Tage. Ansonsten können diese Vogelzüge in der Regel überhaupt nicht registriert werden.“
Die Beauftragung und Begleitung aller artenschutzrechtlichen Gutachten müsse in Zukunft grundsätzlich durch eine unabhängige staatliche Institution erfolgen.
In einer Reaktion aus dem Kieler Umweltministerium heißt es, der Schutz von Großvögeln wie Seeadler und Rotmilan spiele eine wichtige Rolle. Es gälten daher strenge Anforderungen an die Gutachten. „Alle Untersuchungen, die in diesen Gebieten durchgeführt werden, werden durch Fachleute des LLUR zentral geprüft. Damit ist eine hohe, einheitliche Qualität gesichert, um den Belangen des Artenschutzes Rechnung zu tragen.“
Anträge zur Errichtung von Windenergieanlagen im Umfeld windkraftsensibler Großvogelarten würden besonders sorgfältig geprüft. Vorhabenträger müssten hier bis zu drei Jahre für 40 bis 70 Tage das Verhalten dieser Vögel untersuchen. „Für die vom Nabu geforderten definierten Kriterien zur Beurteilung entsprechender Beeinträchtigungen steht das wissenschaftliche Instrumentarium noch nicht zur Verfügung.“
Niko Wasmund
Windeignungsflächen im Norden Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat im Dezember 2012 durch Teilfortschreibung der Regionalpläne die Flächen, die als Eignungsgebiete für die Windenergienutzung zur Verfügung stehen, nahezu verdoppelt. Zu den Bestandsflächen von 13 669 ha sind Eignungsgebiete im Umfang von 13 192 ha hinzugekommen. Seitdem stehen mehr als 1,7 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung. Infolgedessen hat dies im Jahr 2013 zu einem erhöhten Eingang von Genehmigungsanträgen geführt, die nunmehr umgesetzt werden. was
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