WZ vom 26.03.2013:
Offshore-Windparks keine Gefahr für Schiffe
Berlin/Hamburg /lno
Eine ordnungsgemäß betriebene Baustelle eines Offshore-Windparks
stellt nach Einschätzung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und
Hydrographie (BSH) in Hamburg keine Gefahr für die Schifffahrt dar. Die
Behörde unterstrich gestern noch einmal die Sicherheit der Anlagen.
Offshore-Windparks würden nur genehmigt, wenn
sie außerhalb der viel befahrenen Schifffahrtsrouten liegen. „Zu den
Verkehrstrennungsgebieten in Nord- und Ostsee muss mindestens ein
Abstand von zwei Seemeilen plus 500 Meter Sicherheitszone eingehalten
werden“, sagte BSH-Sprecherin Susanne Kehrhahn-Eyrich.
„Dies entspricht einer Entfernung von etwa vier Kilometern.“ Innerhalb
der Windparks würden lediglich Spezialschiffe zur Errichtung und Wartung
der Anlagen fahren. Zusätzlich seien in den im Bau befindlichen
Offshore-Windparks Baustellensicherungsfahrzeuge vor Ort.