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Autor |
Beitrag |
Jochen Pechthold
Administrator, Moderator & Experte, Inhaber des SBF B Administrator
Beiträge: 2240 Ort: Bad Neustadt
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Erstellt: 10.03.11, 08:00 Betreff: Marinenachricht 22/2011, Grand Canal, Shannon Harbour, "5 Tage Regelung"
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Hallo Forumfreunde,
Bootsführer werden, bedingt durch die beginnenden Ausbauarbeiten im Shannon Harbour Areal, daran erinnert, dass man beabsichtigt folgende Verordnung verstärkt durchzuführen: SI, Nr. 24/1998: Kanalverordnung, 1986, Zusatzverordnung (25, 1 (d)), ...an allen befestigten Anlegestellen (Kai) mit in Kraft treten ab dem 17.03.2011. Gemeint ist hier der Bereich zwischen der 35. Schleuse nach Osten bis zur Griffith Brücke. Diese Verordnung soll den Kanal für die Navigation freihalten, den Besuch des Hafens und das Verlassen des Hafens per Schiff ermöglichen. Festgemachte Boote sollten nur direkt an der Kaimauer und nicht in Zweier- oder Dreierpäckchen nebeneinander liegen. Ausweichanlegestellen gibt es stromauf der Griffith Brücke. Boote sollten nur einzeln beiderseits des Kanals liegen, um eine sichere Durchfahrt zu gewähren. Zusatzverordnung (25, 1(b)) bestimmt, dass ausreichend Raum für den Gegen- verkehr zweier Boote erhalten bleiben muß. Anlegestellen gibt es auch am Nordufer zwischen der 35. und 36. Schleuse. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Zusatzverordnungen werden Boote nach Osten oder Westen aus diesem Bereich entfernt, um entsprechend freie Wasserstrassen zu erhalten. Boote ohne Zulassung werden gleichfalls entfernt. Bootseigner, -führer werden gebeten diese Verordnung zu unterstützen und auf dieser Wasserstrasse das Anlegen bzw. Nutzen des Hafens zu ermöglichen.
Gruß aus Unterfranken
Quelle: Waterways Ireland
[editiert: 10.03.11, 08:19 von Jochen Pechthold]
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