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Bootsurlaub-Waterway-Holidays-Observer
Inland Waterways Service (IWS); Forum für Inland Waterways (IWS); Hausbootferien
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Autor |
Beitrag |
Jochen Pechthold
Administrator, Moderator & Experte, Inhaber des SBF B Administrator
Beiträge: 2240 Ort: Bad Neustadt
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Erstellt: 22.03.11, 08:04 Betreff: Marinennachricht 30/2011, Royal Canal, Richmond Harbour, "5-Tage Regelung"
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Hallo Forumfreunde,
Bootsführer werden daran erinnert, dass man beabsichtigt , folgende Verordnung verstärkt durchzuführen SI Nummer 24/1998, Kanalverordnung, 1986, Zusatzverordnung (25, 1 (d))...an allen befestigten Anlegemöglichkeiten (Kai) mit in Kraft treten ab dem 01.04.2011. Diese Verordnung soll das Ein- und Ausfahren von Booten im Richmond Harbour ermöglichen. Boote sollten nur direkt an der Kaimauer und nicht in Zweier- oder Dreierpäckchen liegen. Ausweichanlegemöglichkeiten gibt es östlich der Hafenanlage. Boote sollten nur einzeln je Uferseite liegen, um eine sichere Durchfahrt zu ermöglichen. Zusatzverordnung (25, 1(b)) bestimmt, das genügend Raum für den Gegenverkehr zweier Boote vorhanden sein muß. Bei Zuwiderhandlung werden Boote entfernt. Boote ohne Zulassung werden gleichfalls entfernt. Bootseigner, -führer werden gebeten diese Verordnung zu unterstützen, um die Wasserstrasse für das Anlegen bzw. Nutzung des Hafens freizuhalten.
Gruß aus Unterfranken
Quelle: waterways Ireland
[editiert: 22.03.11, 08:19 von Jochen Pechthold]
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