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Marinenanchricht 03/2012, Erne Gebiet, Liegedauer von Schiffen und Booten

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Jochen Pechthold
Administrator, Moderator & Experte, Inhaber des SBF B

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New PostCreated: 2012-01-17, 08:19 AM CET  Subject: Marinenanchricht 03/2012, Erne Gebiet, Liegedauer von Schiffen und Booten  print  print thread  recommend

Wenn das so ist (Premium-Edition)
Hallo Forumfreunde,

folgendes Zusatzgesetz ist nun in Kraft (frei übersetzt).

Zuwiderhandlungen und deren Verfolgung durch die Kontrollbehörde gegen das Zusatzgesetz 14 der Lough Erne Navigation, Zusatzverordnungen (Nordirland) 1978,(S. R. 1978 No. 43) ist nun in Kraft.

Das Zusatzgesetz 19 sagt aus: Keinem Bootseigner bzw. Bootsführer ist es erlaubt ein Schiff bzw. Boot an oder im Bereich einer Anlegestelle ununterbrochen länger als 48 Stunden liegen zu lassen, in Betracht gezogen wird die Unterbrechung dieser  Dauerliegezeit erst nach einer Abwesenheit des Wasserfahrzeuges von der jeweiligen Liegestellte, wenn diese Dauer 5 Stunden oder mehr beträgt.


Gruß aus Unterfranken


Quelle: Waterways Ireland


[edited: 2012-01-17, 08:25 AM CET by Jochen Pechthold]
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New PostCreated: 2012-01-17, 11:46 AM CET  Subject: Re: Marinenanchricht 03/2012, Erne Gebiet, Liegedauer von Schiffen und Booten  print  recommend

    Zitat: Jochen Pechthold
    Hallo Forumfreunde,

    folgendes Zusatzgesetz ist nun in Kraft (frei übersetzt).

    Zuwiderhandlungen und deren Verfolgung durch die Kontrollbehörde gegen das Zusatzgesetz 14 der Lough Erne Navigation, Zusatzverordnungen (Nordirland) 1978,(S. R. 1978 No. 43) ist nun in Kraft.

    Das Zusatzgesetz 19 sagt aus: Keinem Bootseigner bzw. Bootsführer ist es erlaubt ein Schiff bzw. Boot an oder im Bereich einer Anlegestelle ununterbrochen länger als 48 Stunden liegen zu lassen, in Betracht gezogen wird die Unterbrechung dieser  Dauerliegezeit erst nach einer Abwesenheit des Wasserfahrzeuges von der jeweiligen Liegestellte, wenn diese Dauer 5 Stunden oder mehr beträgt.


    Gruß aus Unterfranken


    Quelle: Waterways Ireland

Weitere Details für alle irischen Wasserwege kann man hier nachlesen:

http://www.carookee.net/forum/Bootsurlaub-Hausboote-IWS-4/66/Neue_Anweisungen_von_WI_der_Navigationsbehoerde_von_ganz_Irland.28654063;0;01105




____________________
Allzeit gute Fahrt und immer eine
Handbreit Wasser unterm Kiel.

In Sturm, Wirren und Not
zeigen sich erst die echten Freunde.
(Konfuzius)
Wer einen Fehler findet darf ihn auch behalten!


Nur wenn Sie Lust dazu haben unsere Website zu besuchen, klicken Sie bitte hier?
http://www.wasserwege.net


[edited: 2012-01-17, 11:52 AM CET by Admin]
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