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Bootsurlaub-Waterway-Holidays-Observer
Inland Waterways Service (IWS); Forum für Inland Waterways (IWS); Hausbootferien
Inland Waterways Service (IWS); Privates, nicht öffentliches Forum für Inland Waterways (IWS); Hausbootferien.
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Autor |
Beitrag |
Jochen Pechthold
Administrator, Moderator & Experte, Inhaber des SBF B Administrator
Beiträge: 2240
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Erstellt: 05.06.15, 12:01 Betreff: Marinenachricht 70/2015, alle Gebiete, das Belegen von Schiffen an öffentl. Anlegern |
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Hallo Forumfreunde,
Bootsführer sollten an öffentlichen Anlegren ihre Schiffe nur an dafür vorgesehenen Pollern und Klampen belegen. Andere hafen- und Anlegerbauteile wie Geländer, Strommasten, Wasserhähne, Lichtmasten, Sicherheitspoller, Leitern o. ä. sind für diesen Zweck nicht geeignet und können die Zugkräfte eines Bootes nicht aufnehmen, dadurch werden diese Einrichtungen beschädigt. Außerdem stellen Leinen, die zu diesen Bauteilen gespannt werden, Stolperfallen dar.
Gruß aus Unterfranken
Quelle: Waterways Ireland
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