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Marinenachricht 109/218, alle Kanäle, Anlegeerlaubnisschein & Schmutzwassereinleitung

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Autor Beitrag
Jochen Pechthold
Administrator, Moderator & Experte, Inhaber des SBF B

Administrator

Beiträge: 2240
Ort: Bad Neustadt


New PostErstellt: 10.10.18, 09:26  Betreff: Marinenachricht 109/218, alle Kanäle, Anlegeerlaubnisschein & Schmutzwassereinleitung  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo Forumfreunde,

Bootsführer auf den Kanälen (Grand Canal, Royal Canal & Barrow) müssen jährlich eine Anlege- und Durchfahrtserlaubnis (CMP) erwerben. Diese läßt eine ununterbrochene Liegedauer von 5 Tagen an einer Stelle zu.

Die CMP Erlaubnis ist für kurze und sporadische Fahrten im Navigationsbereich bis max. 5 Tage Liegezeit geeignet, und das Boot danach umgesetzt wird.
Daneben, wenn das Boot ständig bewegt wird, d. h. es wird alle 5 Tage umgesetzt, genügt die Anlege- und Durchfahrerleubnis (CMP).

Für eine Liegzeit über 5 Tage an einer Stelle wird eine erweiterte Anlegeerlaubnis (EMP) benötigt.

Die EMP Erlaubnis läßt an Anlegestellen, welche von Waterways Ireland gekennzeichnet sind, eine Liegedauer von bis zu 12 Monaten zu.

Bootseigner sollten sich vor einer Bestellung mit den Zulassungsbedingungen vertraut machen.

Die erweiterte Anlegeerlaubnis (EMP) erhalten nur Inhaber der Anlege- und Durchfahrtserlaubnis (CMP).

Beide können in der selben Form gleichzeitig genutzt werden.

Waterways Ireland weißt daneben auf den Artikel 38(l) des Kanalgesetztes von 1986 und die Zusatzverordnung von 1988 hin: " Niemand darf eine Verschmutzung jeglicher Art (Abfälle/Altöl) in den Kanälen verursachen oder erlauben oder ablagern oder deren Ablagerung /Einleitung in welcher Weise auch immer an jeder Stelle der Kanäle und anliegenden Grundstücke verursachen."



Gruß aus Unterfranken


Quelle: Waterways Ireland






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Admin

Administrator

Beiträge: 7697
Ort: Bez. Kitzbühel/Tirol



New PostErstellt: 19.10.18, 16:30  Betreff: Re: Marinenachricht 109/218, alle Kanäle, Anlegeerlaubnisschein & Schmutzwassereinleitung  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Jochen Pechthold
    Hallo Forumfreunde,

    Bootsführer auf den Kanälen (Grand Canal, Royal Canal & Barrow) müssen jährlich eine Anlege- und Durchfahrtserlaubnis (CMP) erwerben. Diese läßt eine ununterbrochene Liegedauer von 5 Tagen an einer Stelle zu.

    Die CMP Erlaubnis ist für kurze und sporadische Fahrten im Navigationsbereich bis max. 5 Tage Liegezeit geeignet, und das Boot danach umgesetzt wird.
    Daneben, wenn das Boot ständig bewegt wird, d. h. es wird alle 5 Tage umgesetzt, genügt die Anlege- und Durchfahrerleubnis (CMP).

    Für eine Liegzeit über 5 Tage an einer Stelle wird eine erweiterte Anlegeerlaubnis (EMP) benötigt.

    Die EMP Erlaubnis läßt an Anlegestellen, welche von Waterways Ireland gekennzeichnet sind, eine Liegedauer von bis zu 12 Monaten zu.

    Bootseigner sollten sich vor einer Bestellung mit den Zulassungsbedingungen vertraut machen.

    Die erweiterte Anlegeerlaubnis (EMP) erhalten nur Inhaber der Anlege- und Durchfahrtserlaubnis (CMP).

    Beide können in der selben Form gleichzeitig genutzt werden.

    Waterways Ireland weißt daneben auf den Artikel 38(l) des Kanalgesetztes von 1986 und die Zusatzverordnung von 1988 hin: " Niemand darf eine Verschmutzung jeglicher Art (Abfälle/Altöl) in den Kanälen verursachen oder erlauben oder ablagern oder deren Ablagerung /Einleitung in welcher Weise auch immer an jeder Stelle der Kanäle und anliegenden Grundstücke verursachen."



    Gruß aus Unterfranken


    Quelle: Waterways Ireland






Und wer kontrolliert dies alles????


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zeigen sich erst die echten Freunde.
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