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Marinenachricht 20/2012, Grand Canal, Tullamor Zweigstrecke, 5 - Tage Regelung

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Autor Beitrag
Jochen Pechthold
Administrator, Moderator & Experte, Inhaber des SBF B

Administrator

Beiträge: 2240
Ort: Bad Neustadt


New PostErstellt: 07.03.12, 08:28  Betreff: Marinenachricht 20/2012, Grand Canal, Tullamor Zweigstrecke, 5 - Tage Regelung  drucken  weiterempfehlen

Hallo Forumfreunde,

alle Bootsführer und Nutzer des Grand Canal werden daran erinnert, daß die Vorschrift No. 24/1988 durchgeführt wird: Kanalsatzung, 1986, Zusatzverordnung (25, 1 (d)) gültig ab dem 17.03.2012 an allen befestigten Anlegestellen im Bereich zwischen White Hall Brücke und dem Büro von Waterways Ireland.
Diese Durchführung soll den Schiffsverkehr für ein- und ausfahrende Boote ermöglichen. Boote sollen nur unmittelbar am Anleger und bicht in Zweier- oder Dreierpäckchen liegen.
Ausweichanlegestellen gibt es im Hauptkanal. Falsch liegende Boote werden in den Hauptkanal verlegt, gleichfalls nicht registrierte Boote.
Schiffsführer werden gebeten, die Durchführung zu unterstützen um die Nutzbarkeit des Hafens zu verbessern.

Gruß aus Unterfranken


Quelle: Waterways Ireland


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