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Marinenachricht 44/2018, alle Gebiete, Schwimmen im Fahrwasser

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Autor Beitrag
Jochen Pechthold
Administrator, Moderator & Experte, Inhaber des SBF B

Administrator

Beiträge: 2240
Ort: Bad Neustadt


New PostErstellt: 19.06.18, 14:56  Betreff: Marinenachricht 44/2018, alle Gebiete, Schwimmen im Fahrwasser  drucken  weiterempfehlen

Hallo Forumfreunde,

das Tauchen und Schwimmen im oder nahe der Fahrrinne und deren baulichen Einrichtungen wie Brücken, Schleusen, Wehre, Pontons und Anlegestellen in Häfen ist gefährlich. Diese können von Booten gerammt werden, in die Schiffschraube geraten oder überfahren werden während Boote dort umherfahren.
Deshalb ist an diesen Stellen das Schwimmen verboten.

Schwimmen im freien Wasser

Waterways Ireland weißt alle Schwimmern die am Training oder Schwimmen im freien Wasser teilnehmen auf die Gefahren durch den Bootsverkehr hin.
 Auch ein Schwimmer mit Bademütze in Warnfarbe ist immer ein winziger Punkt für einen Schiffsführer einer Motoryacht, vor allem wenn:
-die Wasseroberfläche unruhig ist
-eine hohe Reflexion durch die Wasseroberfläche besteht
-durch die niedrig stehende Sonne am frühen Morgen oder späten Abend
-schlechte Sicht durch Nebel, Dunst oder Regen herrscht.

Schwimmer sollten sich vor dem Baden dieser Risiken bewußt sein, Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten kennen, Lage und Orte der Rettungsmittel wissen und das Wetter beachten.
Die Präsenz eines Begleitbootes oder Kajaks erhöht die Sicherheit enorm


Gruß aus Unterfranken


Quelle: Waterways Ireland










[editiert: 19.06.18, 15:12 von Jochen Pechthold]
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