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Bootsurlaub-Waterway-Holidays-Observer
Inland Waterways Service (IWS); Forum für Inland Waterways (IWS); Hausbootferien
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Allen unseren Lesern wünschen wir ein gutes neues Hausbooturlaubsjahr, Frohe Weihnacht und ein gutes Neues Jahr. Das Forum wird für Jedermann zum Lesen freigegeben, der Administrator wird alles auf Urheberrecht prüfen. Das Forum ist jetzt für Besucher voll sichtbar, Posting nur für Mitglieder, wie sonst auch überall üblich! Bleibt aber: "nicht-öffentliche oder private Gruppe genannt"! Missbrauch sofort melden (Gästebuch, ohne Anmeldung)! Der Admin löscht dann den Beitrag sofort! Die DSGVO wird strikt eingehalten (Stand 16.12.18)
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Admin
Administrator
Beiträge: 7697
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Erstellt: 06.09.12, 19:10 Betreff: Auslandsverträge-Klagemöglichkeit vor heimischen Gerichten: |
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Auslandsverträge-Klagemöglichkeit vor heimischen Gerichten: Wie der BR1 gerade meldet (6.9.12,19:05), hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass man Verträge die man im Ausland geschlossen hat, auch am heimischen Gericht einklagen kann. D.h. falls Sie ein Boot direkt in Irland gemietet haben und daraus Streitigkeiten entstehen würden, könnten Sie dies vor einem heimischen Gericht einklagen! Das sind vollkommen neue Gesichtspunkte!
____________________ Allzeit gute Fahrt und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel.
In Sturm, Wirren und Not zeigen sich erst die echten Freunde. (Konfuzius) Wer einen Fehler findet darf ihn auch behalten!
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[editiert: 06.09.12, 19:13 von Admin]
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