Gast
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Erstellt: 04.04.08, 14:08 Betreff: Re: Nordumgehung |
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Sehr geehrter Herr Müller, sehr geehrter Leser Klaus,
bezugnehmend auf Ihre interessante Frage kann ich Ihnen nur sagen, daß die Planungshoheit der Stadt Langen immer bestehen bleibt. Es kommt darauf an, daß man wie bei der Diskussion um die Nordumgehung grundsätzlich ein Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern herstellen muß. Wenn dies nicht gelingt, kann z.B. die Nordumgeheung gegen den Willen der Stadt Langen nicht gebaut werden. Das ist meine Information, die ich eingeholt habe.
Mit freundlichem Gruß Steffen Tobias
[editiert: 04.04.08, 14:11 von Admin]
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