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Ab wann darf man im Landkreis WEilheim-Schongau böllern?

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sterni
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Beiträge: 1594
Ort: aus dem Dorf mit den vielen Fl


New PostErstellt: 31.12.09, 11:53  Betreff: Ab wann darf man im Landkreis WEilheim-Schongau böllern?  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hab mir die Frage gestellt ab wann man hier im Landkreisböllern darf. Habe dazu nichts im Netz oder Zeitung gefunden. Hab nur gefunden wo man nicht Böllern darf.

Vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen!







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Bumeder
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Ort: back to nature!


New PostErstellt: 31.12.09, 12:07  Betreff: Re: Ab wann darf man im Landkreis WEilheim-Schongau böllern?  drucken  weiterempfehlen

ab 00 uhr und


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dennis
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New PostErstellt: 31.12.09, 12:56  Betreff: Re: Ab wann darf man im Landkreis WEilheim-Schongau böllern?  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: sterni
    Hab mir die Frage gestellt ab wann man hier im Landkreisböllern darf. Habe dazu nichts im Netz oder Zeitung gefunden. Hab nur gefunden wo man nicht Böllern darf.

    Vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen!







das hat nix mit landkreis zu tun, sondern es gibt da ein entsprechendes gesetz. das besagt, dass feuerwerk der klasse II (also die von der bundesanstalt für materialprüfung getesteten böller, raketen, heuler usw.) erst ab dem 29.12. an volljährige personen - also über 18-jährige - verkauft werden darf. des weiteren darf dieses feuerwerk nur in der silvesternacht rund um mitternacht abgebrannt werden, ausser von personen mit einem entsprechenden berechtigungsschein - pyrotechniker_innen z.B.
feuerwerk der klasse I (bengalos u.ä.) darf das ganze jahr über verkauft und abgebrannt werden, ebenso wie tischfeuerwerke, knallteufel und ähnlicher kleinkram.

so, und jetzt genug kluggeschissen - an guaden rutsch an alle!



The Vice President had considered his words carefully. 'You know, I think we have a problem here.'
Skidelski narrowed his eyes: 'You are one useless motherfucker, did I ever tell you that?'

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Sprat
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New PostErstellt: 31.12.09, 13:12  Betreff: Re: Ab wann darf man im Landkreis WEilheim-Schongau böllern?  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: dennis
    des weiteren darf dieses feuerwerk nur in der silvesternacht rund um mitternacht abgebrannt werden
NOT!!!
    Zitat:
    § 23
    (1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.
    (2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
sprich du darfst ganz legal 48h durchböllern solange du die ruhezeiten einhältst, es gibt sowohl in sog als auch in peiting keine beschränkungen seitens der stadt/gemeinde.


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Bumeder
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New PostErstellt: 31.12.09, 14:29  Betreff: Re: Ab wann darf man im Landkreis WEilheim-Schongau böllern?  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Sprat
      Zitat: dennis
      des weiteren darf dieses feuerwerk nur in der silvesternacht rund um mitternacht abgebrannt werden
    NOT!!!
      Zitat:
      § 23
      (1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.
      (2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    sprich du darfst ganz legal 48h durchböllern solange du die ruhezeiten einhältst, es gibt sowohl in sog als auch in peiting keine beschränkungen seitens der stadt/gemeinde.
doch in der altstadt


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Sprat
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New PostErstellt: 31.12.09, 14:56  Betreff: Re: Ab wann darf man im Landkreis WEilheim-Schongau böllern?  drucken  weiterempfehlen

es gibt definitiv keine zeitliche begrenzung, lediglich ein raketen-verbot in der schongauer altstadt


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Weltenbummlers Bruder
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New PostErstellt: 31.12.09, 17:04  Betreff: Re: Ab wann darf man im Landkreis WEilheim-Schongau böllern?  drucken  weiterempfehlen

und wo bring ich jetzt meine Stinger in Stellung?!



stop crying...
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Sprat
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New PostErstellt: 31.12.09, 17:04  Betreff: Re: Ab wann darf man im Landkreis WEilheim-Schongau böllern?  drucken  weiterempfehlen

bei mir vor der garage - ab 10 wird geballert!!


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