ich wollt hiermit verkünden das die Konzerte von RockOn ab jetzt einen Eintrittspreis von 7 EUR haben. Es tut mir leid das ich das machen muss, hab aber langsam keine Chance mehr. Wir wurden jetzt zum 2ten mal vom Landratsamt Schongau angeschrieben, das heißt wir zahlen wegen Samstag (17.11.07) mal wieder ca. 500,00 EUR Strafe. Also insgesamt schon 1000,00 EUR - beim Festival warens angeblich 13dB zu viel und am Samstag 11dB. Ich hab jetzt die Wahl: Wir ham am Samstag gemessen mit unserem Gerät, und wir waren nie über 103dB. Wenn keine Band gespielt hat..(Umbaupause z.B.) hatte wir auch 98dB. Also von Haus aus 3 drüber - Drum muss ich jetzt 1 - 2 EUR pro Eintritt an das Langdratsamt Weilheim abführen für Strafen etc. Andere möglichkeit ich stell die Anlage so ein das sie nicht über 95dB geht. Was aber bei 98dB Unterhaltung zur Folge hat das man die Musik nicht mehr hört. Mit wärs lieb wenn man das mit den Preisen aktzeptieren würde, und damit auf 95dB scheißen könnte. Mfg Flo
So long RockOn... wer heut noch nicht kacken war sollte es tun.
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Also ich glaub schon dass man bei 95 o. 98 dezibel die Musik hört! Beim Festival wars übrigends ARSCH laut. Dass man jetzt aus eigene Fehler oder Versagen das Geld im Nachhinein dem Konzertgänger zuschiebt und auch noch mit der Aussage es werde ab jetzt immer 7 euro kosten, finde ich nicht gut. Veranstalten sau geil, aber die Dezibelgrenze würde ich dabei schon bisschen beachten. Jedenfalls werde ich für 7 euro nicht mehr kommen.
Wenn das Gehirn des Menschen so einfach wäre, dass wir es verstehen könnten, dann wären wir so dumm dass wir es doch nicht verstehen würden.
mh schade.... aber wie du sagst, du glaubst 95dB reicht um was zu hören, ich weiß das es nicht geht
aso, ja beim Festival wars teilweise zu laut, sorry dafür aber da warens 13dB zu laut und am Sa. 11dB.. jeder der Samstag da war weiß, das wir wesentlich leiser waren.
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aber wir haben ziemlich teure geräte in der arbeit zur lautstärkenbestimmung und des beste hat glaub ich 2% tolleranz ich schätze das das gerät mit dem die von der stadt auftauchen 7-10% tolleranz hat des heißt 105 db sollen kein problem darstellen bei einem konzert
„Wenn die Menschen nur über Dinge reden würden, von denen sie etwas verstehen - das Schweigen wäre bedrückend.“ (Robert Lembke)
troootz alle dem hat das in dieser rubrik nichts zu suchen
____________________ ...Später bei Gericht sagte er aus, er wäre „schuldig wie Adolf Hitler“ und ergänzte dazu, das er „auf einer Mission des Wahnsinns war, jetzt aber auf einer Mission des Friedens. Alles was ich tun möchte ist nach Hause zu gehen und ein Bier mit meinem Sohn trinken“.
Mal ne ganz kurze Frage: Hast du das Messprotokoll gesehen? Kann mir nicht vorstellen, dass es der Neufassung der DIN 15905 Teil 5 vom November diesen Jahres entspricht. Da die Veranstaltung aber schon im September (glaub ich) war, gilt die alte Fassung die noch um einiges komplizierter aufgebaut ist. Hier spielen Messort, Messdauer, Frequenzbewertung etc. (wie auch in der neuen Fassung) eine entscheidende Rolle. Sollten die da nur einen Fehler gemacht haben, wovon ich stark ausgehe, ist die Sache eh nichtig.
Die Geräte des Landratsamtes sind (zumindest war es vor einem Jahr so) sehr zeitgemäß und haben keinen Messfehler von 7-10%. Allerdings hat der Herr vom Landratsamt zugesichert, dass erst Bußgelder ab "so ca. 5dB drüber" verhängt werden.
Es ist kein Problem eine Beschallung mit 95dB durchzuführen, so dass jeder im Publikum "etwas hören" kann. Allerdings sind dazu bestimmte technische Voraussetzungen nötig z.B. Line Array oder Delay Systeme. Leider sind die allerwenigsten Veranstalter bereit, etwas dafür zu zahlen ganz nach dem Motto "Geiz ist geil"!
Das Landratsamt versucht gerade mehrere Veranstalter mit dieser Methode einzuschüchtern. Mir sind persönlich zwei Fälle genauer bekannt.
Bußgelder werden bei jeder Art von öffentlicher Veranstaltung verhängt. Bei den von mir genannten Fällen handelt es sich um Partys eines Sportvereins und einer Veranstaltergruppe.
@Wurstsemmelkönig Einsicht zu verlangen geht denke ich nur dann, wenn man auch widerspruch einlegt. Habe leider kein Messprotokoll da, dass ich so veröffentlichen könnte.
@CardenWood Erfolgreich angefochten oder nicht? Was verstehst du unter "Stand des Gerätes"?