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Bundestags-Petition zu Urheberrecht und GEMA

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wf
A guade Haut


Beiträge: 22
Ort: Schongau

New PostErstellt: 19.06.09, 17:39  Betreff: Bundestags-Petition zu Urheberrecht und GEMA  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Nicht nur für aktive Musiker, sondern auch für Musikfans und Veranstalter dürfte die laufende online-Petition an den Deutschen Bundestag zur Verbesserung des Urheberrechts und der GEMA-Modalitäten ziemlich wichtig sein.
Näheres dazu nebst Direktlink zur Petition bei
http://oxnzeam.de/2009/06/19/bundestags-petition-zu-urheberrecht-und-gema/

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DaHenger
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Beiträge: 684
Ort: Schongau


New PostErstellt: 19.06.09, 18:43  Betreff: Re: Bundestags-Petition zu Urheberrecht und GEMA  drucken  weiterempfehlen

Zur weiteren Info hier noch eine Pressemitteilung:

Auf der Petitionsseite des Deutschen Bundestages kann noch bis zum 17.07.2009 dafür unterzeichnet werden, dass der Bundestag das Handeln der GEMA auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, Vereinsgesetz und dem Urheberrecht überprüfen möge.

Der Text der Petition fordert den Bundestag dazu auf, zu beschließen, dass "das Handeln der GEMA auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, Vereinsgesetz und Urheberrecht überprüft wird und eine umfassende Reformierung der GEMA in Hinblick auf die Berechnungsgrundlagen für Kleinveranstalter, die Tantiemenberechung für die GEMA-Mitglieder, Vereinfachung der Geschäftsbedingungen, Transparenz und Änderung der Inkasso-Modalitäten vorgenommen wird."

Damit greift die Petition zahlreiche Kritikpunkte an der GEMA auf, die bereits in der Vergangenheit immer wieder für mal lauten, mal stillen Protest gesorgt hatten. Größere Aufmerksamkeit erhielten z.B. die Sonthofer Kulturwerkstatt sowie der Komponist Johannes Kreidler. Auch die sogenannte GEMA-Vermutung (Beispielfall) ist beständig in der Diskussion. Die Initiatoren der Petition begründen ihr Anliegen insbesondere mit der zunehmenden Problematik für Kleinveranstalter: "Die durchwegs zu hohen Gebühren zwingen Kleinveranstalter die Anzahl der Konzerte zu reduzieren. Viele veranstalten gar keine Konzerte mehr", heißt es in dem Antrag.

Die Petitionsmöglichkeit auf den Webseiten des Bundestages geriet erst kürzlich ausführlich in die Schlagzeilen, als eine Petition gegen die Indizierung und Sperrung von Internetseiten weit über 100.000 Unterzeichner gewinnen konnte. Die Grenze von 50.000 Unterschriften innerhalb von 3 Wochen nach Einreichung der Petition ist notwendig, um eine Anhörung vor dem Bundestag zu erreichen. Davon ist die GEMA-Petition noch einen weiten Weg entfernt: Zum Zeitpunkt dieser Meldung gibt es aber immerhin über 2000 Mitzeichner.


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wf
A guade Haut


Beiträge: 22
Ort: Schongau

New PostErstellt: 19.06.09, 18:54  Betreff: Re: Bundestags-Petition zu Urheberrecht und GEMA  drucken  weiterempfehlen

Heute hat die Zahl der Petitionszeichner die 25.000 überschritten - a paar fehlen bis zum 17. Juli noch ;-)

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DaHenger
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Beiträge: 684
Ort: Schongau


New PostErstellt: 22.06.09, 20:44  Betreff: Re: Bundestags-Petition zu Urheberrecht und GEMA  drucken  weiterempfehlen

das dürfte aber locker klappen: 44269 Mitzeichner bis jetzt

Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen….dass das Handeln der GEMA auf ihre Vereinbarkeit. mit dem Grundgesetz, Vereinsgesetz und Urheberrecht überprüft wird und eine umfassende Reformierung der GEMA in Hinblick auf die Berechnungsgrundlagen für Kleinveranstalter, die Tantiemenberechung für die GEMA-Mitglieder, Vereinfachung der Geschäftsbedingungen, Transparenz und Änderung der Inkasso-Modalitäten vorgenommen wird.

Begründung
Das Ziel dieser Petition ist nicht die Abschaffung der GEMA, denn geistiges Gut ist schützenswert und die Künstler, sprich die GEMA-Mitglieder und Mitglieder anderer Verwertungsgesellschaften sollen zu ihrem Recht kommen.
Leider werden die GEMA-GESETZE weder der Musik im Allgemeinen und schon gar nicht der großen Mehrheit ihrer eigenen Mitglieder gerecht.

Zur Gebührenberechnung für Kleinveranstalter legt die GEMA folgende drei Punkte zu Grunde: Raumgröße, Höhe des Eintrittgeldes und GEMA-Pflicht für die gesamte Veranstaltung ab einem GEMA-pflichtigen Musikstück. Die durchwegs zu hohen Gebühren zwingen Kleinveranstalter die Anzahl der Konzerte zu reduzieren. Viele veranstalten gar keine Konzerte mehr.

Dem gegenüber werden die Künstler-Tantiemen nach dem so genannten, hochkomplizierten Pro-Verfahren berechnet und der Hauptanteil der GEMA-Einnahmen landen in einem so genannten „großen Topf“.
Auch viele Künstler sind deshalb in ihrer Existenz bedroht: zu wenig Auftrittsmöglichkeiten und zu geringe Tantiemen.

Auf Grund der so genannten „GEMA-Vermutung“ verpflichtet die GEMA die Veranstalter auch urheberrechtlich ungeschütztes Material zu melden, was mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden ist. Wenn ein Konzert nicht gemeldet wird, erhebt die GEMA eine so genannte Recherche-Gebühr von 100 % der festgelegten GEMA-Gebühren ohne vorherige Mahnung und ohne Kenntnis, ob GEMA-pflichtige Werke aufgeführt und ob dieses Konzert überhaupt stattgefunden hat.

All diese Probleme belasten die deutschlandweite Life-Kultur.
Die GEMA wird zunehmend vom „Kultur-Schützer“ zum „Kultur-Vernichter“.


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