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DLF-Opfer
DLF-Anleger Forum
Forum für Anleger der Dreiländerfonds (DLF) und der Dreiländer-Handels-Beteiligungen (DHB)
insb. DLF 92/10, 92/11, 92/12, 93/14, 94/17, 97/22, 97/25, 97/26, 98/29, 99/32
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Autor |
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BADENSER
Mitglied
Beiträge: 1
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Erstellt: 26.08.11, 13:46 Betreff: DLF 94/17 Verkaufen!
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Gibt es außer dem Zweitmarkt noch ne Möglichkeit dieses Papier zu Verkaufen? Wenn ja,was ist dafür zu erwarten?
lg ausm Badischen
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Woodruff
Mitglied
Beiträge: 217
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Erstellt: 29.08.11, 19:36 Betreff: Re: DLF 94/17 Verkaufen!
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Hallo
An mich, da sparst du die 300€ Gebühr vom Zweitmarkt. Ich hänge eh so dick drin, das so ein Anteil kaum ins Gewicht fällt.
Werde mitglied in diesem Forum, dann kannst Du mir eine PN schicken.
PN=persönliche Nachricht.
Liebe Grüße Woodruff
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femto
Mitglied
Beiträge: 39
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Erstellt: 30.08.11, 11:51 Betreff: Re: DLF 94/17 Verkaufen!
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@BADENSER
Zunächst würde ich aber unbedingt direkt die KC Holding um ein Angebot bitten. Damit sollten Sie mit größter Wahrscheinlichkeit über dem Zweitmarktniveau liegen (hatte selber so ein Angebot erhalten). Der Verlust ist zwar immer noch schmerzlich (ich warte z. B. weiter, da ich das Geld eigentlich schon abgeschrieben hatte und vielleicht ein Wunder geschieht ...), aber wenn man das Geld dringend braucht, so erscheint mir das die einzig sinnvolle Lösung zu sein.
Gruß,
femto
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femto
Mitglied
Beiträge: 39
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Erstellt: 30.08.11, 12:06 Betreff: Re: DLF 94/17 Verkaufen!
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Zitat: Woodruff
Hallo
An mich, da sparst du die 300€ Gebühr vom Zweitmarkt. Ich hänge eh so dick drin, das so ein Anteil kaum ins Gewicht fällt.
Werde mitglied in diesem Forum, dann kannst Du mir eine PN schicken.
PN=persönliche Nachricht.
Liebe Grüße Woodruff |
@Woodruff
... teilen Sie meinen verzweifelten Optimismus, dass man irgendwann doch noch mehr Geld für seine Anteile erhalten kann, oder wissen Sie sogar etwas Konkretes, wenn Sie - so wie ich dem Forum entnehme - nicht nur hier anbieten, Anteile aufzukaufen? Ich darf leider über das KC-Angebot an mich keine Auskunft geben (vertraulich), aber wenn die aktuellen Rücknahme-Angebote immer noch über den Zweitmarktangeboten liegen sollten, so könnten vielleicht mit solchen Aufkäufen Geschäfte gemacht werden. Das weiß ich allerdings nicht und ich will hier nicht weiter spekulieren, aber ich denke, dass man dem Anfragenden zunächst einmal die Option eines Rückkaufs durch KC nahelegen sollte. Ist das Angebot dann wirklich nicht besser als der Zweitmarkt, wird er sich sicherlich über die Tatsache freuen, dass er bei Ihnen die Gebühr sparen kann.
Gruß,
femto
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Woodruff
Mitglied
Beiträge: 217
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Erstellt: 30.08.11, 13:19 Betreff: Re: DLF 94/17 Verkaufen!
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Hallo,
natürlich kann man bei KC anfragen, das ist sinnvoll. Da jedoch die normale Kündigung ausgeschlossen ist. Wieso sollen die dann ein günstiges Rückkaufgebot machen, oder überhaupt eins. In der Vergangenheit war deas Rückkaufangebot ca. 75% des Wertes bei Kündigung und beim DLF werden ja noch 10% wegen Ausstiegs unter 20 Jahren abgezogen. Ohne die 10% Abzug kann man erst zum 31.12.2015 kündigen und sieht dann das Geld frühenstens Ende 2016 (evtl. dann jedoch über mehrere Jahre gestreckt). Übrignes: Käufer sind dann die DHBs und die haben auch nicht mehr viel Geld zum Kaufen, da die Einzahlungen ausgelaufen sind oder auslaufen.
Gruß Woodruff
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Britta
Administrator
Beiträge: 184
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Erstellt: 30.08.11, 14:17 Betreff: Re: DLF 94/17 Verkaufen!
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Uuuuiiih, femto, jetzt erstaunst Du mich aber. Waren meine Worte doch nicht vergebens…
Was mich allerdings wundert: Weshalb darfst Du über das KC-Angebot keine Auskunft erteilen? Das höre ich zum ersten Mal. Steht das so ausdrücklich in Deinem Angebot? Falls ja, dann solltest Du Dir Gedanken darüber machen, ob das Angebot nicht außergewöhnlich gut ist.
Eine gewisse Kontrollgröße zur Abschätzung des Angebots mag insb. beim DLF 94/17 im Geschäftsbericht unter der Rubrik "Austritt von Gesellschaftern" zu finden sein. Danach wurden im Jahr 2009 Anteile für ca. 31 % "zurückgenommen". Im Jahr zuvor (2008) waren es noch ca. 34 %. Geschätzt dürften Angebote beim 94/17 vielleicht irgendwo zwischen 15 und 30 % liegen.
@Woodruff
Käufer sind nicht mehr (ausschließlich) die DHBs. Ursprünglich waren sie es, das ist richtig. Mit der Beschlussvorlage 2/2001 wurde jedoch dem phG (Fink) zudem die Möglichkeit eingeräumt, dass sich die DLFs selber zurückkaufen können (§ 22a), gegen Abschlag. Mittlerweile kauft (auch) eine Gesellschaft, die laut Konzern-GB unter dem Dach der DLF-Immobilienportfolio steht (DLF-Immobilien Beteiligungen – KC Beteiligungs GmbH & Co. KG), die Anteile der DLF-Anleger auf. Und die DLF-Immoportfolio springt ja bekanntlich auch ein, wenn keine Bank mehr die Finanzierung übernehmen will. Eine echte Wundertüte befindet sich da also in der Hand unserer Lichtgestalten.
Gruß Britta
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Woodruff
Mitglied
Beiträge: 217
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Erstellt: 02.10.11, 18:09 Betreff: Re: DLF 94/17 Verkaufen!
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Sobald %Zahlen angegeben werden, dann immer beachten das vom Rückkaufpreis noch 10% abgezogen werden, da 20 Haltefrist noch nicht um. Betrifft Fonds ab 94/17 und neuer (steht klein in dem Gesellschaftsvertrag).
Euer Woodruff
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