Forum für Grenzwissenschaft, Politik, Zeitgeschehen, Soziales, Paläoseti, Paranormales, Quantenphysik, alternative und konventionelle Archäologie, Weltraumforschung, Natur, Umwelt, Religions- und Bibelfoschung, Kabbalistik, Nostradamus u. v. m.
Am 01.04.2011 berichtete das ARD-Morgenmagazin, dass der Internetkonzen GOOGLE einen neuen Informationsdienst ins Netz stellen will. Ähnlich dem umstrittenen Angebot "Street-View" ist vorgesehen, auch Innenansichten von Häusern und Wohnungen für jedermann zugänglich zu machen.
Der neue Dienst "Google-Indoors" will mit der bereits bewährten Technik auch 360° Ansichten von Innenräumen einscannen und ins Internet stellen. Dank spezieller Helmkameras wird die Aufnahme der Gebäude und Wohnungen zügig zu erledigen sein.
Nach jetzt bekannt gewordenen Informationen plant Google in diesem Zusammenhang eine Kooperation mit dem Zentralinnungsverband der Schornsteinfeger. Da den Bezirksschornsteinfegern dank des speziellen Sondergesetzes ein erweitertes Zutrittsrecht zu Privatwohnungen zusteht, erhofft man sich, rechtliche Probleme in den Fällen, wenn Wohnungsinhaber Widerstand gegen eine fotografische Erfassung ihrer Wohnung leisten, umgehen zu können.
Im Rahmen der Zusammenarbeit soll jedem Bezirksschornsteinfeger eine spezielle Kameraausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Mit dieser Aufnahmetechnik können dann sowohl visuelle Kontrollen der Schornsteine von innen erfolgen, aber auch ohne Umrüstung die benötigten Aufnahmen der Innenräume durchgeführt werden. Wie von der Seite der Schornsteinfeger zu hören ist, freut man sich darüber, auf diesem Weg mit modernster Technik ausgerüstet zu werden. Google erhofft sich im Gegenzug geringere Personalkosten und eine zügige Erfassung aller deutschen Wohnungen.
Ausgenommen von der visuellen Erfassung sollen nur die Wohnungen sein, deren Inhaber bereits im Zusammenhang mit dem Dienst "Street-View" einen Widerspruch der Darstellung im Internet eingelegt haben. Google weist jedoch besonders darauf hin, dass diejenigen, die eine Erfassung ihrer Wohnung und eine Veröffentlichung der Innenansichten nicht wünschen, noch bis zum 01. April 2011, 18:00 Uhr per Email bei Google widersprechen können. Man erklärte im ARD-Morgenmagazin jedoch auch ausdrücklich, dass eine Zugangsverweigerung ohne rechtsgültigen Widerspruch ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Ob dieses dann von der Behörde mit eingetrieben werden soll, die auch als Aufsichtsbehörde im Schornsteinfegerwesen auftritt, stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht fest.
Um ein positives Bild im Internet zu hinterlassen, werden alle Bürger angehalten, den anstehenden Frühjahrsputz in diesem Jahr besonders gründlich durchzuführen. Gegenstände, die nicht erkennbar sein sollen, sollten in Möbeln verstaut oder bis nach der optischen Erfassung in einen Kellerraum verbracht werden. Wenn Sie einen individuellen Aufnahmetermin wünschen, an dem Sie Ihre Wohnung besonders attraktiv präsentieren wollen, vereinbaren Sie doch möglichst noch am 01. April einen Aufnahmetermin mit Ihrem zuständigen Google-Bezirksschornsteinfeger.
Wir freuen uns auf interessante Einblicke in Deutschlands Wohn- und Schlafzimmer.
------------------------------------------------- Bericht von A. Pril, 99999 Irrsinn -------------------------------------------------
Es ist unglaublich, dass nichts von dem, was man geschichtlich für überholt hielt, wirklich verschwunden ist. Alles ist da, bereit zur Wiederauferstehung. (Jean Boudrillard - Die Illusion des Endes)