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lilu
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New PostErstellt: 07.08.08, 12:19     Betreff: Strafantrag wegen Hochverrat

High Hopes (Limited Edition) inkl. D...
An das
Polizeipräsidium Dortmund
Markgrafenstr. 102
44139 Dortmund


Strafantrag wegen Hochverrat!

Diesen Strafantrag stelle ich laut Art. 20 GG, Abs. 4

Ich stelle Strafantrag gegen die Bundeskanzlerin Angela Merkel, den Bundespräsidenten Horst Köhler, die Mitglieder der Bundesregierung und alle Abgeordneten, die der Ratifizierung der EU-Verfassung und der Verfassungsänderung als Vorbereitung zur Ratifizierung des EU-Vertrages zugestimmt haben. Desweiteren stelle ich Strafantrag gegen die Ministerpräsidenten der Länder, die als Vertreter des Bundesrates der Ratifizierung der EU-Verfassung zugestimmt haben, sowie gegen die Altbundeskanzler Gerhard Schröder, Helmut Kohl und Helmut Schmidt und den ehemaligen Finanzminister Theo Waigel wegen erwiesenem Hochverrat aufgrund von Art. 20 GG und den §§ 81 bis 83a und § 92 des StGB.

Ich bitte um die schriftliche Bestätigung des Erhalts der Anzeige. Im Falle einer Verweigerung der Annahme des Strafantrags erwarte ich eine Begründung mit Angabe der für die Verweigerung maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen sowie eine Erklärung über die gesetzlich möglichen Rechtsmittel, Einspruch gegen die Verweigerung der Annahme dieses Strafantrags zu erheben.

Begründung:

Dem Strafantrag liegen grundsätzliche Erwägungen zugrunde:


1. Deutschland hat bisher keinen Friedensvertrag und keine Verfassung. Das Grundgesetz ist keine Verfassung, sondern ein Interimsersatz, entwickelt auf Weisung der alliierten Besatzungsmächte nach dem 2. Weltkrieg. In der Präambel und in Artikel 146 wurde ausdrücklich festgeschrieben, dass nach der Wiedervereinigung Deutschlands das Grundgesetz durch eine vom Volk in freier Entscheidung verabschiedete Verfassung ersetzt werden soll. Das ist bisher nicht geschehen, was den Schluss zulässt, dass Deutschland noch immer besetztes Gebiet ist und somit ein nicht handlungsfähiges Staatsgebilde auf der Basis der Reichsverfassung der Weimarer Republik. Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre - geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation, noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Besatzungsmächte, noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. "Das Deutsche Reich existiert fort […], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig."

* „"Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, dass die Verfassung des vereinten Deutschlands keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind."

Daraus ist zu schließen, dass auch die Alliierten davon ausgingen, dass mit der Wiederherstellung eines wiedervereinigten souveränen Deutschland die Interimslösung des Grundgesetzes durch eine Verfassung, die vom Volk in freier Abstimmung verabschiedet wurde, ersetzt wird. Zwar wird der Zwei-plus-Vier-Vertrag faktisch als Friedensvertrag gewertet, aber ob er den Völkerrechtlichen und justiziellen Anforderungen eines Friedensvertrages standhält, wurde meiner Kenntnis nach bisher nicht geprüft. Die Terminologie "Friedensvertrag" wurde ausdrücklich vermieden und mit dem Satz

* "Die Viermächte-Verantwortung in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes wird beendet."

wurde lediglich die Verantwortung der vier Besatzungsmächte für Deutschland aufgegeben. Gilt der Zwei-plus-Vier-Vertrag aber nicht als Friedensvertrag, wäre die Bundesregierung und das Parlament nicht befugt und nie befugt gewesen, die Verträge von Rom, Amsterdam, Maastricht und Nizza zu unterschreiben, weil die Handlungsfähigkeit nicht gegeben war.

(Fortsetzung nächster Beitrag)



"Immer weigere ich mich, irgendetwas deswegen
für wahr zu halten,
weil Sachverständige es lehren, oder auch,
weil alle es annehmen.

Jede Erkenntnis muss ich mir selbst erarbeiten.
Alles muß ich neu durchdenken, von Grund auf,
ohne Vorurteile."

Albert Einstein (1879-1955)


[editiert: 06.07.10, 02:52 von Eva S.]
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